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Kritischer Blick

Wie sind neue Entwicklungen zu bewerten? Was könnte die Zukunft bringen? Worauf sollte man in nächster Zeit besonders achten? Unser Blog nimmt unter die Lupe, was die Energiebranche bewegt. Und lässt es dabei an offenen Worten nicht fehlen.

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Solarpaket 1: Mehr Strom aus erneuerbaren Energien

Am 26. April 2024 hat der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) zugestimmt: Um den Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Biomasse in Deutschland zu beschleunigen, wurden im sogenannten Solarpaket 1 neue Regelungen zur Erreichung dieser Ziele getroffen. Die wesentlichsten Änderungen aus dem Solarpaket 1 sind bereits am 16.05.2024 in Kraft getreten und gehen, was den Abbau von Bürokratie betrifft mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) konform, von dem wir in unserem Blogbeitrag „Bürokratieabbau im Handwerk“ berichtet haben. Erfahren Sie jetzt, welche konkreten Erleichterungen im Solarpaket 1 speziell für Photovoltaik-Anlagen vorgesehen sind.

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV): Nur ein Tropfen auf dem heißen Stein?

Was ist dran an der vierten Fassung des Bürokratieentlastungsgesetzes? Dass deutsche Unternehmen aus dem Handwerk und KMU-Bereich in Sachen Digitalisierung an Fahrt aufnehmen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, haben wir bereits in unseren vorangegangenen Blogbeiträgen angesprochen. Auch die vierte Fassung des BEG schlägt in diese Kerbe: Das Gesetz soll einerseits als weiterer Entlastungsschritt zum Abbau bürokratischer Hürden und andererseits als Motor zum Voranbringen der Digitalisierung verstanden werden. Aber sorgt das BEG IV tatsächlich für deutlich weniger Bürokratie im deutschen Handwerk und Mittelstand? Dieser Frage gehen wir jetzt in diesem Blogartikel nach.

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§14a EnWG: Neuregelung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Durch die voranschreitende Elektrifizierung im Bereich der Wärmeversorgung sowie im Verkehrssektor werden immer mehr Wärmepumpen und private Ladepunkte in das Stromnetz integriert. Eine Entwicklung in die richtige Richtung zur Erreichung unserer Klimaziele, aber auch ein große Herausforderung für die Netzstabilität. Ende November 2023 hat die Bundesnetzagentur deshalb Neuerungen für den §14a EnWG festgelegt: Darin wird geregelt, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können und unter welchen Voraussetzungen die Verteilnetzbetreiber im Falle einer Überlastung steuerbare Verbrauchseinrichtungen dimmen dürfen. Erfahren Sie jetzt, für welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen die Neuerungen der BNetzA verpflichtend sind und wie Letztverbrauchende/Kunden von der Neuregelung der Netzentgelte profitieren können.

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Digitalisierung im Handwerk: Chancen und Herausforderungen

Obwohl die Digitalisierung im Handwerk seit Corona einen Aufwärtstrend zeigt, sehen sich noch zahlreiche Betriebe vor großen Herausforderungen gestellt: Womit beginnen? Welche digitalen Anwendungen und Prozesse sind die richtigen? Das bringt nicht nur neue Sichtweisen, sondern auch neue Erkenntnisse mit sich. Beispielsweise jene, dass die digitale Transformation für Betriebe aus dem Mittelstand und Handwerk eine der größten Chancen darstellt, um auch in der Zukunft wettbewerbsfähig bestehen zu können. Die Gefahr, dass durch die Digitalisierung im Handwerk auch Arbeitsplätze verloren gehen könnten, stellt sich trotz einiger Bedenken nicht. Das Gegenteil ist der Fall: Durch die voranschreitende Digitalisierung werden, so Zukunftsforscher, neue Arbeitsplätze entstehen. Erfahren Sie jetzt, in welchen Bereichen digitalisierte Prozesse besonders vorteilhaft eingesetzt werden können.

BEG EM 2024: Neue Förder-struktur bei Heizungstausch und energetischen Maßnahmen

Parallel zum Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der 65-Prozent-EE-Vorgabe starteten zum 29.12.2023 auch neue Förderrichtlinien beim Heizungstausch (BEG EM Heizungstausch) sowie beim Ergreifen von sonstigen Effizienzmaßnahmen (BEG EM).

Das neue Heizungsgesetz (GEG 2024): Was gilt ab 01.01.2024?

In Deutschland werden noch drei Viertel aller Heizungen mit fossilen Energieträgern betrieben. Um bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden, muss auch der Bereich Heizen unabhängig von Erdgas und Erdöl werden. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz, das seit 01. Januar in Kraft getreten ist, soll die klimafreundliche Wärmeversorgung im Gebäudesektor voranbringen. Um weitere Anreize auf den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien zu setzten, gilt seit dem 01. Januar 2024 auch die überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In diesem Beitrag erfahren Sie, wann die Vorgaben des GEG 2024 angewendet werden müssen sowie welche Optionen und Ausnahmen es dabei gibt.