Kritischer Blick

Wie sind neue Entwicklungen zu bewerten? Was könnte die Zukunft bringen? Worauf sollte man in nächster Zeit besonders achten? Unser Blog nimmt unter die Lupe, was die Energiebranche bewegt. Und lässt es dabei an offenen Worten nicht fehlen.

  • strom-1
  • heizung-1
  • schornstein-1
  • Energieberatung

Asbest erkennen in Bestandsgebäuden

Als Profi und Fachkraft stehen Sie bei Arbeiten in älteren Gebäuden regelmäßig vor der Herausforderung Asbest zu erkennen und richtig zu handeln. Ein möglicher Kontakt mit asbesthaltigen Materialien ist besonders in Gebäuden, die im Zeitraum zwischen 1960 bis 1993 errichtet wurden, eher die Regel als die Ausnahme. Obwohl Asbest bereits ab 1930 verstärkt als Baumaterial zum Einsatz kam, erlebte Asbest ab den 1960er Jahren als vermeintliche „Wunderfaser“ eine Blütezeit und wurde in mehr als 3.500 unterschiedlichen Produkten verarbeitet. Seit dem 31. Oktober 1993 gilt in Deutschland ein generelles Verbot für die Herstellung und Verwendung von Asbest. Umso wichtiger ist es, Asbest in Bestandsgebäuden, die vor dem Asbest-Verbot errichtet oder saniert wurden, frühzeitig zu erkennen, bevor man mit Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten beginnt.

  • heizung-1
  • schornstein-1
  • Energieberatung

Kaminofen Austauschpflicht: Fristen 2024 & Regelungen 2025

Ab Januar 2025 müssen Kaminöfen in Deutschland strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Der 31. Dezember 2024 markiert dabei einen entscheidenden Stichtag für Besitzer bestehender Anlagen: Je nach Baujahr und Zulassungsdatum des Kaminofens ist dann eine Stilllegung, technische Nachrüstung oder ein kompletter Austausch erforderlich, um den neuen Umweltstandards zu entsprechen. Erfahren Sie jetzt, welche Grenzwerte 2025 bei der Kaminofen Austauschpflicht gelten, welche Öfen Bestandsschutz genießen und daher von der Austauschpflicht ausgenommen sind.

  • heizung-1
  • schornstein-1
  • Energieberatung

F-Gase-Verordnung 2024: Was bedeutet das für Wärmepumpen?

Die novellierte F-Gas Verordnung (EU) 2024/573 markiert einen wichtigen Schritt in Richtung klimafreundlicherer Wärmetechnik. Sie gilt seit März 2024 für die Verwendung von F-Gasen oder fluorierten Treibhaugasen. Sie stellt eine Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 dar und hebt somit die Verordnung (EU) Nr. 517 aus dem Jahre 2014 auf. Die F-Gase-Verordnung 2024 hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen von F-Gasen bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 2019 zu reduzieren, da im Gegensatz zu anderen Emissionen die F-Gase-Emissionen nicht abgenommen, sondern eher zugenommen haben. Gemäß des europäischen grünen Deals wurde 2019 eine neue Wachstumsstrategie für die EU vorgestellt – mit dem Ziel eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen, damit Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent (Null-Schadstoff-Kontinent) werden kann. Das kann nur erreicht werden, wenn die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen drastisch gesenkt werden, was auch eine Auswirkungen auf den Markt für Wärmepumpen hat. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Änderungen und Verbote die F-Gase-Verordnung 2024 für Wärmepumpen vorsieht.

  • strom-1
  • heizung-1
  • schornstein-1

Energiemanagementsysteme in Verbindung mit EnWG § 14a

In Hinblick auf die Aktualisierung des Paragrafen 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die neue Definition von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gewinnen aktive Energiemanagementsysteme (EMS) in Eigenheimen (sog. Heim-Energiemanagementsysteme oder HEMS) immer mehr an Bedeutung. In verschiedenen Blogbeiträgen zu den Themen „Intelligentes Energiemanagement für Zuhause“ und „14a EnWG: Neuregelung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ sind wir auf diese Thematik bereits am Rande eingegangen. Um den wachsenden Bedarf an Wissen über moderne Energiemanagementsysteme zu decken, beleuchten wir in diesem Beitrag die Bedeutung und Chancen von HEMS in Verbindung mit dem § 14a EnWG etwas detaillierter. Verschaffen Sie sich jetzt als Fachhandwerker aus dem Elektro- und SHK-Handwerk einen Überblick über die Möglichkeiten von Heim-Energiemanagementsystemen.

E-Rechnung nach der Europäischen Norm (EN) 16931

Im Rahmen der Digitalisierung im Handwerks- und Unternehmensbereich, ergeben sich auch bei der Rechnungsstellung sowie beim Rechnungsempfang einige Neuerungen: Durch die EU-Richtlinie EN 16931 wird eine automatisierte und vereinfachte Rechnungsverarbeitung ermöglicht und verpflichtend ab Januar 2025 für alle deutschen Unternehmen eingeführt. Voraussetzung für den elektronischen Rechnungsaustausch ist die Verwendung eines strukturierten Datenformats wie beispielsweise dem Format XML. Was Sie bei der Erstellung, dem Empfang und der Weiterverarbeitung von E-Rechnungen beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

KI Anwendungen im  Elektro- und SHK-Handwerk

In unserem Blogbeitrag „Digitalisierung im Handwerk“ haben wir bereits die größten Herausforderungen und Vorteile im Rahmen der digitalen Transformation erläutert. Heute beleuchten wir konkrete KI Anwendungen, die speziell für Elektro- und SHK-Betriebe zur Effizienzsteigerung und Arbeitserleichterung entwickelt wurden. Laut einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) aus dem Jahr 2022 sind bereits 55 % der deutschen Handwerksbetriebe offen für KI Anwendungen und Cloud-basierte Softwarelösungen. Um auch Betriebe, die zum Teil noch sehr traditionell arbeiten, von KI Anwendungen zu überzeugen, erläutern wir erste Schritte zur Einführung von KI in Ihrem Betrieb. Darüber hinaus stellen wir Ihnen KI-basierte Anwendungsmöglichkeiten aus dem Bereich Heizung und Elektro vor.