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Kritischer Blick
Wie sind neue Entwicklungen zu bewerten? Was könnte die Zukunft bringen? Worauf sollte man in nächster Zeit besonders achten? Unser Blog nimmt unter die Lupe, was die Energiebranche bewegt. Und lässt es dabei an offenen Worten nicht fehlen.

Zentrale und dezentrale Warmwasserbereitung im Vergleich
Vor dem Hintergrund der Wärmewende spielt die Art der Trinkwassererwärmung eine entscheidende Rolle in Hinsicht Energieeffizienz, Trinkwasserhygiene und Wirtschaftlichkeit. Ein wesentlicher Faktor dabei ist die Wahl des Energieträgers: Während die Warmwasserbereitung mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl zunehmend kostenintensiver wird, bieten Heizanlagen mit erneuerbaren Energien in Kombination mit modernen Technologien zur Trinkwassererwärmung eine nachhaltige und wirtschaftliche Alternative. Weiterhin wächst mit zunehmender energetischer Sanierung von Bestandsgebäuden sowie bei modernen Neubauten der Energiebedarf für die Trinkwassererwärmung am Gesamtwärmebedarf eines Gebäudes. Ob zentrale oder dezentrale Warmwasserbereitung: Eine Entscheidung, die sowohl bei Neubauprojekten als auch bei der Modernisierung bestehender Gebäude individuell zu betrachten ist, da beide Systeme spezifische Vorteile und Herausforderungen hinsichtlich Komfort, Energieverbrauch, Installation und Betriebskosten bieten.

Gebäude als CO2-Senken zur Klimastabilisierung
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Ab 2050 sollen sogar negative Treibhausgasemissionen erzielt werden. Das bedeutet, dass langfristig mehr Kohlenstoffdioxid (CO₂) gespeichert wird, als in die Atmosphäre gelangt. Während die Treibhausgasemissionen für Heizen, Kühlen und Beleuchten gesenkt wurden, steigen sie im Bausektor weiter an. Eine Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen und der Umstieg auf erneuerbare Energien allein reichen nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen. Eine weitere globale Strategie zur Klimastabilisierung besteht darin, Kohlendioxid langfristig zu speichern, bevor es in die Atmosphäre gelangt. Dabei bietet nicht nur der Industriesektor, sondern auch die Bauwirtschaft großes Potenzial, als sogenannte CO₂-Senke zu fungieren.

Solarspitzengesetz: Was bedeuten die Änderungen im Energiewirtschaftsrecht?
Die deutlich gesteigerte Ausbaurate der Solarenergie bringt neue Herausforderungen für unser Stromnetz mit sich: Bisher erhielten Betreiber von kleineren Solaranlagen bis maximal 100 kW auch bei negativen Strompreisen eine feste Einspeisevergütung. Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen, ändert sich das jetzt für PV-Anlagen, die ab 25.02.2025 in Betrieb genommen werden. Übergangsweise wird darüber hinaus die feste Begrenzung der Einspeiseleistung für neue Photovoltaik-Anlagen gemäß § 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ohne Smart Meter und Steuerbox zur Pflicht. Das Gesetz, häufig als Solarspitzengesetz abgekürzt, wurde am 14. Februar 2025 vom Bundesrat verabschiedet und ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten – einzelne Regelung rückwirkend zum 01.01.2025. Was das neue Solarspitzengesetz für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen konkret bedeutet, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Künstliche Intelligenz (KI) für Wärmepumpen
Die Wärmepumpen der neuen Generation sind da: KI-gesteuerte Systeme steigern die Energieeffizienz und senken die Energiekosten um 5 bis 13 %. Dies belegen Simulationsergebnisse des Fraunhofer ISE (Institut für Solare Energiesysteme), die im Zeitraum von September 2021 bis August 2024 durchgeführt wurden. Mit dem Einsatz noch fortschrittlicherer KI-Methoden könnten zukünftig sogar bis zu 20 % Energieeinsparung und eine entsprechende Reduzierung der CO2-Emissionen erreicht werden. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Funktionsweise intelligenter Wärmepumpen, die durch dynamische Anpassung nicht nur den Energieverbrauch optimieren, sondern auch den Wohnkomfort steigern.

Asbest erkennen in Bestandsgebäuden
Als Profi und Fachkraft stehen Sie bei Arbeiten in älteren Gebäuden regelmäßig vor der Herausforderung Asbest zu erkennen und richtig zu handeln. Ein möglicher Kontakt mit asbesthaltigen Materialien ist besonders in Gebäuden, die im Zeitraum zwischen 1960 bis 1993 errichtet wurden, eher die Regel als die Ausnahme. Obwohl Asbest bereits ab 1930 verstärkt als Baumaterial zum Einsatz kam, erlebte Asbest ab den 1960er Jahren als vermeintliche „Wunderfaser“ eine Blütezeit und wurde in mehr als 3.500 unterschiedlichen Produkten verarbeitet. Seit dem 31. Oktober 1993 gilt in Deutschland ein generelles Verbot für die Herstellung und Verwendung von Asbest. Umso wichtiger ist es, Asbest in Bestandsgebäuden, die vor dem Asbest-Verbot errichtet oder saniert wurden, frühzeitig zu erkennen, bevor man mit Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten beginnt.

Kaminofen Austauschpflicht: Fristen 2024 & Regelungen 2025
Ab Januar 2025 müssen Kaminöfen in Deutschland strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Der 31. Dezember 2024 markiert dabei einen entscheidenden Stichtag für Besitzer bestehender Anlagen: Je nach Baujahr und Zulassungsdatum des Kaminofens ist dann eine Stilllegung, technische Nachrüstung oder ein kompletter Austausch erforderlich, um den neuen Umweltstandards zu entsprechen. Erfahren Sie jetzt, welche Grenzwerte 2025 bei der Kaminofen Austauschpflicht gelten, welche Öfen Bestandsschutz genießen und daher von der Austauschpflicht ausgenommen sind.