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F-Gase-Verordnung 2024: Was bedeutet das für Wärmepumpen?

Die novellierte F-Gas Verordnung (EU) 2024/573  markiert einen wichtigen Schritt in Richtung klimafreundlicherer Wärmetechnik. Sie gilt seit März 2024 für die Verwendung von F-Gasen oder fluorierten Treibhaugasen. Sie stellt eine Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 dar und hebt somit die Verordnung (EU) Nr. 517 aus dem Jahre 2014 auf.

Die F-Gase-Verordnung 2024 hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen von F-Gasen bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 2019 zu reduzieren, da im Gegensatz zu anderen Emissionen die F-Gase-Emissionen nicht abgenommen, sondern eher zugenommen haben.

Gemäß des europäischen grünen Deals wurde 2019 eine neue Wachstumsstrategie für die EU vorgestellt – mit dem Ziel eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen, damit Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent (Null-Schadstoff-Kontinent) werden kann. Das kann nur erreicht werden, wenn die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen drastisch gesenkt werden, was auch eine Auswirkungen auf den Markt für Wärmepumpen hat.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Änderungen und Verbote die F-Gase-Verordnung 2024 für Wärmepumpen vorsieht.

Inhalt:

Warum sind F-Gase extrem klimaschädlich?

Was bedeutet die F-Gase-Verordnung 2024 für Wärmepumpen?

Das gilt jetzt für Wärmepumpen, deren synthetische Kältemittel F-Gase enthalten

Fazit: Die F-Gas-Verordnung 2024

Warum sind F-Gase extrem klimaschädlich?

Bei fluorierten Treibhausgasen handelt es sich künstlich hergestellte Chemikalien, die ein sehr starkes Treibhauspotenzial besitzen. Dieses kann bis zu 23.500-mal höher als Kohlendioxid (CO2) sein kann.

Die Gruppe der fluorierten Treibhausgase, auch F-Gase genannt, setzt sich aus verschiedenen chemischen Verbindungen zusammen. Dazu gehören u. a. FKW (vollfluorierte Kohlenwasserstoffe) und HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe).

Wo kommen F-Gase zum Einsatz?

Der Haupteinsatzbereich von fluorierten Treibhausgasen liegt in der Wärme- und Kältetechnik, wo sie als Kältemittel fungieren. HFKW-Kältemittel findet man besonders häufig in Wärmepumpen und Klimaanlagen.

Was bedeutet die F-Gase-Verordnung 2024 für Wärmepumpen?

Wie wir in unserem Blogbeitrag Kältemittel bei Wärmepumpen  schon erläutert haben, stellen künstlich hergestellte Kältemittel den Schwachpunkt vieler Wärmepumpen dar, da sie bei Austritt (Leckagen) den Treibhauseffekt verstärken.

Mit der neuen F-Gase-Verordnung  kommt ein EU-Verbot für klimaschädliche Kältemittel. Dieses soll phasenweise mittels Beschränkungen umgesetzt werden („Phase down“). Konkret bedeutet das gegenüber der bisherigen F-Gas-Verordnung ein nochmals verschärftes Phase-Down-Szenario für F-Gase mit einem kompletten Ausstieg bis 2050.

Das Treibhauspotenzial von Wärmepumpen

Das Treibhauspotenzial oder GWP (Global Warming Potential) einer Wärmepumpe ist ein entscheidender Indikator für ihre Umweltverträglichkeit. CO₂ dient dabei als Referenzwert mit einem GWP von 1, was bedeutet, dass 1 kg CO₂ einem CO₂-Äquivalent von 1 kg entspricht. Im Vergleich dazu weist das bis 2023 häufig in Wärmepumpen verwendete Kältemittel R410A einen GWP-Wert von 2.088 auf - seine Treibhauswirkung ist also 2.088-mal höher als die von CO₂ (entsprechend 2,088 t CO₂-Äquivalent). Mittlerweile sind viele Wärmepumpen-Herstelle bereits auf Propan umgestiegen bzw. befinden sich mitten im Umstieg auf klimafreundlichere Kältemittel.

Das gilt jetzt für Wärmepumpen, deren synthetische Kältemittel F-Gase enthalten

Die novellierte F-Gas-Verordnung 2024 gilt ausschließlich für Wärmepumpen, die neu auf den Markt der EU kommen (neu in Verkehr gebracht werden).

Bestehende Anlagen sind von der F-Gas-Verordnung ausgenommen und dürfen weiterhin betrieben werden.

Die Eckpunkte der novellierten F-Gase-Verordnung:

  • Ab 2027: Ein Verbot des Inverkehrbringens für Monoblock-Wärmepumpen (bis 12kW Nennleistung) mit F-Gasen mit einem GWP größer 150.

  • Ab 2032: Ein komplettes F-Gase-Verbot bei Monoblock-Wärmepumpen.

  • Bis 2035 Übergangsfrist für Split-Geräte (zweigeteilte Variante der Luft-Wasser-Wärmepumpe).

  • Ab 2032: Service und Wartungsverbot für Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 750. Das umfasst die meisten der gängigen A1-Kältemittel.

  • Recycelte und wiederaufbereitete Kältemittel mit einem GWP von 2.500 und mehr dürfen noch bis 2032 eingesetzt werden.
 

Datum mit 01.01.

Nennleistung

max. GWP-Wert

Monoblock Wärmepumpe

2027

2027

2030

2032

< 12 kW

12 – 50 kW

50+ kW

< 12 kW

1501

1501

1501

kein F-Gas1

Single-Split-Wärmepumpe

2025

 < 3kg F-Gas

 7502

Split-Luft-Wasser-Wärmepumpe

 2027

 < 12 kW

 1502

Split-Luft-Luft-Wärmepumpe

 2029

 < 12 kW

 1502

Split-Wärmepumpe

2029

>12 kW

7502

Split-Wärmepumpe

2033

> 12 kW

1502

Split-Wärmepumpe

2035

< 12 kW

kein F-Gas2

1Ausnahme max. GWP-Wert bei 750 zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen.
2Ausnahme zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen.

Fazit: Die F-Gas-Verordnung 2024

Der Ausstieg aus den F-Gasen wird mit der novellierten Verordnung deutlich beschleunigt. Der Phase-Down der bisherigen EU-Verordnung von 2015 ging bis zum Jahr 2032. In der neuen Verordnung wird er mit einem Verbot für alle F-Gase bis 2050 fortgesetzt. Hinzu kommen Einsatzverbote für Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 und in Einzelbereichen über 750.

Wenn möglich sollten Wärmepumpen-Neuanlagen zukünftig nur noch mit nicht-fluorierten Kältemitteln wie Propan (R290), Kohlendioxid oder Ammoniak geplant werden oder optional mit einem möglichst niedrigen GWP-Wert.

Nicht-fluorierte, natürliche Kältemittel sind klimafreundliche und zukunftsfähige Alternativen, die bei fachgerechter Installation und Wartung sicher eingesetzt werden können.

Sie haben noch Fragen zur EU F-Gas-Verordnung 2024? Auch wenn Sie mehr über die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft erfahren möchten, freuen wir uns, Ihnen weiterhelfen zu können.

Kontaktieren Sie uns gerne.