Merkliste Veranstaltungen


  • Blog
  • Asbest erkennen in Bestandsgebäuden

Asbest erkennen in Bestandsgebäuden

Als Profi und Fachkraft stehen Sie bei Arbeiten in älteren Gebäuden regelmäßig vor der Herausforderung Asbest zu erkennen und richtig zu handeln. Ein möglicher Kontakt mit asbesthaltigen Materialien ist besonders in Gebäuden, die im Zeitraum zwischen 1960 bis 1993 errichtet wurden, eher die Regel als die Ausnahme.

Obwohl Asbest bereits ab 1930 verstärkt als Baumaterial zum Einsatz kam, erlebte Asbest ab den 1960er Jahren als vermeintliche „Wunderfaser“ eine Blütezeit und wurde in mehr als 3.500 unterschiedlichen Produkten verarbeitet.

Seit dem 31. Oktober 1993 gilt in Deutschland ein generelles Verbot für die Herstellung und Verwendung von Asbest. Umso wichtiger ist es, Asbest in Bestandsgebäuden, die vor dem Asbest-Verbot errichtet oder saniert wurden, frühzeitig zu erkennen, bevor man mit Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten beginnt.

Inhalt:

Was ist Asbest und wo wurde Asbest eingesetzt?

Wann wird Asbest zur Gesundheitsgefahr?

Asbest-Arten im Gebäude und ihre unterschiedlichen Gefährdungsstufen

Asbest in Gebäudeinstallationen erkennen

Was tun bei Verdacht auf Asbest in Bestandsgebäuden?

Wie können sich Elektro- und SHK-Fachkräfte vor Asbest schützen?

Was ist Asbest und wo wurde Asbest eingesetzt?

Asbest ist ein Sammelbegriff für insgesamt sechs natürlich vorkommende Silikat-Mineralien. Aufgrund seiner hervorragenden Eigenschaften wie Hitze- und Säurebeständigkeit, Nichtentflammbarkeit und außergewöhnlicher Dämmwirkung galt Asbest jahrzehntelang als ideales Baumaterial und wurde in nahezu allen Bereichen des Bauens eingesetzt – von Dacheindeckungen, Fassaden- und Brandschutzverkleidungen über Rohrisolierungen und Bodenbelägen bis hin zu Fliesenklebern sowie Spachtel- und Fugenmassen. 

Warum ist Asbest so gefährlich?

Die größte Gefährdung geht von den winzig kleinen Asbestfasern aus, die durch ihre spezifische Geometrie besonders gesundheitsgefährdend sind. Diese nur unter dem Mikroskop erkennbare Fasern können tief in die Lunge eindringen und vom Körper nicht mehr abgebaut werden.

Aufgrund der krebserregenden Wirkung wird Asbest in der GHS-Verordnung (Global Harmonisiertes System zur Einstufung von Chemikalien) in die höchste Gefahrenkategorie (Karzinogen der Gruppe 1A) eingestuft. Auch das EU-Parlament und der EU-Rat stuften Asbest mit der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1273/2008 offiziell als krebserzeugenden Stoff ein.

Wann wird Asbest zur Gesundheitsgefahr?

Die Gesundheitsgefährdung durch Asbest entsteht hauptsächlich dann, wenn Asbestfasern in die Luft freigesetzt und eingeatmet werden. Dies geschieht vor allem bei mechanischer oder thermischer Bearbeitung während Sanierungs-, Renovierungs- oder Abrissarbeiten. Auch vermeintlich harmlose Tätigkeiten wie das Bohren von Löchern, Abschleifen von Oberflächen oder das Entfernen alter Bodenbeläge können bereits eine gefährliche Faserfreisetzung verursachen.

Wichtig zu wissen:

Solange asbesthaltige Bauteile intakt und unbearbeitet bleiben, besteht keine akute Gefährdung. Dennoch sollten regelmäßige Sichtkontrollen auf mögliche Beschädigungen durchgeführt werden. Sobald Umbauarbeiten geplant sind oder Schäden erkennbar werden, ist zwingend ein zertifizierter Fachbetrieb für Asbestsanierung einzuschalten. Von Eigenarbeiten an asbesthaltigen Materialien ist dringend abzuraten, da selbst kleinste Eingriffe zu einer gefährlichen Faserfreisetzung führen können.

Asbest-Arten im Gebäude und ihre unterschiedlichen Gefährdungsstufen

Grundsätzlich wird zwischen den beiden Asbest-Arten Asbestzement und Spritzasbest unterschieden.

  • Dabei gilt Spritzasbest als die gefährlichste Form von Asbest, da bereits kleinste Erschütterungen ausreichen, um die schwach gebundenen Fasern freizusetzen.
  • Im Asbestzement hingegen ist Asbest fester gebunden. Die Asbestfasern werden erst freigesetzt, wenn der Zement thermisch oder mechanisch behandelt wird.

Spritzasbest in der Gebäudetechnik: Höchste Gefahr für Installateure

Für Profis und Fachkräfte stellt Spritzasbest ein besonders kritisches Material dar. Schon kleine Erschütterungen bei Installationsarbeiten oder die natürliche Alterung des Materials können die gesundheitsgefährdenden Asbestfasern freisetzen.

In der technischen Gebäudeausrüstung wurde Spritzasbest häufig eingesetzt für:

  • Beschichtungen von Installationsschächten
  • Ummantelungen von elektrischen Leitungen
  • Brandschutz in Elektroverteilern
  • Isolierungen von Heizungsanlagen
  • Abdeckungen von Nachtspeicheröfen
  • Beschichtungen von Lüftungskanälen
  • Brandschutzklappen
  • Durchführungen

Aufgrund der hohen Gesundheitsgefährdung ist Spritzasbest in Deutschland bereits seit 1979 verboten. Bei Verdacht auf Spritzasbest müssen Arbeiten sofort eingestellt und Fachfirmen mit entsprechender Zulassung für Asbestsanierung hinzugezogen werden.

Asbestzement in der Gebäudetechnik: Risiken für Profis

Für Profis und Fachkräfte ist die Kenntnis über Asbestzement besonders wichtig, da sie bei Installations- und Wartungsarbeiten häufig auf dieses Material stoßen. Asbestzement, der aus etwa 10 bis 15 Prozent Asbestfasern besteht, wurde bis Ende Oktober 1993 intensiv in der technischen Gebäudeausrüstung und Haustechnik eingesetzt, wie in:

  • Abluft- und Abwasserrohren
  • Kabelkanälen und Durchführungen
  • Brandschutzverkleidungen von Elektroinstallationen
  • Isolierungen von Rohrleitungen
  • Dichtungen und Flanschverbindungen
  • Abzweigdosen als feuerfeste Zwischenlagen

Obwohl fest gebundener Asbestzement im unbearbeiteten Zustand relativ ungefährlich ist, können bei der Bearbeitung große Mengen gesundheitsgefährdender Fasern freigesetzt werden. Daher dürfen Arbeiten an asbesthaltigen Materialien ausschließlich von Fachfirmen mit entsprechender Zulassung durchgeführt werden.

Asbest in Gebäudeinstallationen erkennen

Die sichere Identifizierung von Asbest stellt ohne spezielle Fachkenntnisse eine große Herausforderung dar. Anders als bei anderen Gefahrstoffen gibt es keine offensichtlichen Warnsignale wie Geruch oder Strahlung. Charakteristisch für Asbest ist eine grau bis grünlich-graue Färbung sowie eine deutlich erkennbare faserige Materialstruktur.

Kennzeichen für Asbest bzw. Asbestfreiheit

Mitunter weisen Bauprodukte auch Kennzeichnungen wie „NT“ (Neue Technologie) oder „AF (asbestfrei) auf. Auch bestimmte Prägestempel und Zulassungsnummern können Hinweise liefern, ob ein Produkt Asbest enthält oder nicht. So sind beispielsweise asbestfreie Rohre mit der Norm DIN EN 588 gekennzeichnet.

Was tun bei Verdacht auf Asbest in Bestandsgebäuden?

Bei Verdacht auf Asbest muss vor Umbau-, Rückbau- und Renovationsarbeiten eine Schadstoffanalyse der zu bearbeitenden Bauteile erfolgen. Nur durch eine professionelle Laboranalyse lässt sich zweifelsfrei feststellen, ob Asbest vorliegt. Von eigenmächtigen Probeentnahmen oder Manipulationen am Material ist dringend abzuraten, da dies zu einer gefährlichen Faserfreisetzung führen kann.

Wertvolle praktische Hinweise liefert die Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden der BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). Seit dem Asbestverbot im Oktober 1993 dürfen in Deutschland Asbest und asbesthaltige Bestandteile nur mehr im Rahmen von Abbruchs,- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) bearbeitet werden. Alle anderen Tätigkeiten an asbesthaltigen Bauteilen sind gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verboten.

Wenn ASI-Arbeiten in Bestandsgebäuden anstehen, die bis Oktober 1993 errichtet oder saniert wurden, besteht daher ein immer ein Grundverdacht, dass asbesthaltige Materialien verbaut wurden. Deshalb kann im ersten Schritt eine sog. historische Erkundung erfolgen. Alte Bau- und Auftragsunterlagen können hier erste Anhaltspunkte liefern, ob asbesthaltige Bauprodukte verwendet wurden.

Wie können sich Profis und Fachkräfte vor Asbest schützen?

Die Arbeit in asbestbelasteten Bereichen erfordert eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung durch qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa). Nur auf der Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe können die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. Neben einer persönlichen Schutzausrüstung können auch spezielle Absaugvorrichtungen, Personenschleusen oder Duscheinrichtungen geeignete Maßnahmen darstellen, um sich vor Asbest zu schützen.

Auch die Technische Regel Gefahrstoff 519 ( TRGS 519) "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" bietet eine wichtige Orientierung. Sie definiert ASI-Arbeiten sowie "Tätigkeiten mit geringer Exposition" und "Arbeiten geringen Umfangs". Bei Verwendung emissionsarmer Verfahren sind unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bei den Schutzmaßnahmen möglich.

In diesem Kontext beschreibt die DGUV Information 201-012 emissionsarme Standardverfahren für Tätigkeiten mit geringer Asbest-Exposition. Diese umfasst verschiedene elektrotechnisch relevante Arbeiten wie Bohren, Schleifen, Ausstanzen oder Abstemmen. Zusätzlich existiert eine Liste anerkannter Verfahren für die Asbestsanierung.

Gut zu wissen:

Die TRGS 519 gilt ausschließlich für ASI-Tätigkeiten. Andere Arbeiten, wie beispielsweise die Installation von Solar- oder Photovoltaikanlagen auf Asbestzementdächern, sind grundsätzlich nicht erlaubt. In solchen Fällen muss zunächst eine Fachfirma das asbesthaltige Material abbauen und entsorgen, bevor neue Installationen vorgenommen werden können.

Sie haben noch Fragen im Umgang mit Asbest in Bestandsgebäuden? Auch wenn Sie mehr über die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft erfahren möchten, freuen wir uns, Ihnen weiterhelfen zu können.

Kontaktieren Sie uns gerne.