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Die kommunale Wärmeplanung in Deutschland

Die bundesweite Wärmeversorgung im Gebäudesektor soll bis 2045 klimaneutral sein. Wie wir in unserem Beitrag zur Energiewende bereits berichtet haben, wird mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland zum Heizen und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Über 80 % der Wärmenachfrage wird derzeit noch über fossile Energieträger gedeckt. Damit die Klimaziele erreicht werden können, nimmt die kommunale Wärmeplanung als strategisches Planungsinstrument eine Schlüsselrolle ein. Ab 2024 soll sie für alle Länder und Kommunen gesetzlich verankert werden. Erfahren Sie jetzt mehr zum Wärmeplanungsgesetz und zur Vorgehensweise bei der kommunalen Wärmeplanung.

Inhalt:

Warum eine kommunale Wärmeplanung?

Das Wärmeplanungsgesetz als Basis für die kommunale Wärmeplanung

Die Mindestziele im Wärmeplanungsgesetz

Das Gebäudeenergiegesetz Hand in Hand mit dem Wärmeplanungsgesetz

Sind Kommunen verpflichtet, einen Wärmeplan vorzulegen?

Wie lange haben Kommunen für die Erstellung ihrer Wärmepläne Zeit?

Die 5 Hauptbestandteile eines kommunalen Wärmeplans

Wie wird die kommunale Wärmeplanung gefördert?

Fazit: Die Zukunft der kommunalen Wärmeplanung in Deutschland

Warum eine kommunale Wärmeplanung?

Einige Gemeinden und Länder in Deutschland haben bereits Wärmepläne auf freiwilliger Basis oder aufgrund von Landes-Gesetzgebungen umgesetzt. Allen voran Baden-Württemberg, gefolgt von Schleswig-Holstein. Damit das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 erreicht werden kann, hat das Bundeskabinett ein Gesetz für eine flächendeckende, kommunale Wärmeplanung beschlossen.

„Ein kommunaler Wärmeplan hilft Kommunen, Energieversorger, Stadtwerke sowie GebäudeeigentümerInnen dabei, bessere Entscheidungen für eine kostengünstige, zukunftsfähige und klimaneutrale Wärmeversorgung treffen zu können.“

Zusätzlich sollen Wärmepläne sicherstellen, dass zukünftig alle Einwohner, Mieter und Gewerbetreibenden transparent über die genutzten Energieträger und die Art der Wärmeversorgung informiert werden.

Das Wärmeplanungsgesetz als Basis für die kommunale Wärmeplanung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das WPG auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz wird ab Januar 2024 in Kraft treten und schafft einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die Einführung einer flächendeckenden und systematischen Wärmeplanung. 

Mithilfe des WPG sollen alle rund 11.000 deutschen Kommunen mit ihren betroffenen Akteuren in der Lage sein, auf lokaler Ebene wirtschaftlich sinnvolle Konzepte zur klimaneutralen Wärmeversorgung und Dekarbonisierung der Wärmenetze zu entwickeln und umzusetzen. Weiters dient das WPG GebäudeeigentümerInnen als Orientierungshilfe, falls in den nächsten Jahren der Einbau einer neuen Heizungsanlage ins Haus stehen sollte.

Die Mindestziele im Wärmeplanungsgesetz

Für den Ausbau von Wärme an erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen wurden im WPG folgende Mindestziele festgelegt:

  • Ab 2024 sollen neue Wärmenetze einen Anteil von mindestens 65 % an erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme erreichen

  • Bis 2030 müssen bestehende Wärmenetze zu mindestens 30 % aus regenerativen Energien und unvermeidbarer Abwärme gespeist werden

  • Bis 2040 sollen bestehende Wärmenetze mit rund 80 % Wärme aus Erneuerbaren und unvermeidbarer Abwärme betrieben werden

Das Gebäudeenergiegesetz Hand in Hand mit dem Wärmeplanungsgesetz

Im September 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag endgültig verabschiedet und wird wie das Wärmeplanungsgesetz (WPG) am 01. Januar 2024 in Kraft treten. Ziel des GEG ist es, parallel zur Steigerung der Energieeffizienz gleichzeitig auch den Wärmeverbrauch in Gebäuden zu senken. Gemäß der letzten Novelle im GEG wurde der Neubaustandard zu Beginn des Jahres 2023 auf das Effizienzhaus (EH) 55 angehoben. 

Die zahlreichen (und kontroversen) Diskussionen und Änderungen am Entwurf des GEG zeigen deutlich, wie komplex die Neugestaltung der Wärmewende ist. Eines steht dabei aber schon jetzt fest: Die 65-Prozent-EE-Verpflichtung im GEG sowie die systematische Umsetzung der kommunalen Wärmepläne in Deutschlands Kommunen, werden die derzeit bestehende Netzinfrastruktur in den nächsten Jahren deutlich und nachhaltig verändern.

Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Passend zu den erhöhten Klimaschutzanforderungen wurden auch die Förderprogramme ausgebaut. So wird derzeit auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet, die zeitgleich mit dem GEG und WPG ebenfalls am 01.01.2024 in Kraft treten soll.

Im Zentrum des Förderprogramms BEG steht die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Zusätzlich wird ein Bonus von 10 % für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude (sogenannte "Worst Performance Buildings) gewährt.

Darüber hinaus gibt es einen weiteren Bonus von 15 % für die serielle Sanierung. Damit ist die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden gemeint, bei der vorgefertigte Fassaden- und Dachelemente inklusive der damit verbundenen Anlagentechnik, wie beispielsweise Wärmepumpenmodule, verwendet werden.

Sind Kommunen verpflichtet, einen Wärmeplan vorzulegen?

Laut einem Beschluss des Bundeskabinetts im August 2023 sind alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen. Dabei sind die Fristen zur Umsetzung von Wärmeplänen eng an das GEG gekoppelt.

Laut dem BMWSB ist fast jede fünfte Stadt in Deutschland bereits mit der Aufstellung oder Umsetzung einer Wärmeplanung befasst, um die Weichen für eine klimaneutrale und bezahlbare Wärmeversorgung neu zu stellen.

Wie lange haben Kommunen für die Erstellung ihrer Wärmepläne Zeit?

Wann genau kommunale Wärmepläne vorgelegt werden müssen, hängt von der Anzahl der EinwohnerInnen einer Gemeinde ab. Konkret wird dies im Wärmeplanungsgesetz folgendermaßen geregelt:

Ab 100.000 EinwohnerInnen in einer Kommune Wärmepläne müssen bis zum 30. Juni 2026 erstellt werden
Bis 100.00 EinwohnerInnen in einer Kommune Wärmepläne müssen bis zum 30. Juni 2028 erstellt werden

Parallel dazu sind alle Wärmenetzbetreiber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbauplan sowie einen Plan für die Dekarbonisierung ihres Wärmenetzes vorzulegen.

Für Gemeinden und Gebiete mit weniger als 10.000 Einwohnern ist für die Wärmeplanung ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Dadurch kann der Aufwand für Beteiligungsverfahren und die Datenerhebung reduziert werden. Weiters kann die Wärmeplanung landesrechtlich so geregelt werden, dass sie für mehrere Gemeindegebiete im sogenannten "Konvoi-Verfahren" gemeinsam erstellt wird. 

Die 5 Hauptbestandteile eines kommunalen Wärmeplans

  1. Bestandsanalyse der vorhandenen Gebäude- und Wärmeversorgungsinfrastruktur
    Wie viel Wärmeenergie wird aktuell in der Gemeinde benötigt und welche Energieträger werden dafür eingesetzt? Wie sieht die Energie- und Treibhausgasbilanz der Kommune aus?

  2. Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs
    Bei der Erhebung des zukünftigen Wärmebedarfs einer Gemeinde, soll auch die zu erwartende energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden berücksichtigt werden.

  3. Quantitative Potenzialanalyse
    Welche lokal erzeugte Wärme- und Kälteenergie aus erneuerbaren Energien und Abwärme ist verfügbar (kommunale Wärmeversorgungsgebiete)?

  4. Vorschläge für Raumkonzept
    zur Zielerreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045.

  5. Vorschläge für ein Maßnahmenprogramm
    zur Umsetzung des Wärmeplans (Umsetzungsstrategien).

Eine regelmäßige Überprüfung des kommunalen Wärmeplans ist notwendig, damit auf sich verändernde Rahmenbedingungen zeitnah reagiert werden kann.

Wie wird die kommunale Wärmeplanung gefördert?

Mit der Wärmeplanung müssen Gemeinden nicht nur vielfältige Leistungen bereitstellen, sondern diese auch finanzieren. In den Jahren 2024 bis 2028 stellt der Bund deshalb für die Wärmeplanung finanzielle Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Dazu wird das Bundesbauministerium mit den Ländern eine sogenannte Verwaltungsvereinbarung abschließen. Die Verteilung der Gelder an die Länder erfolgt dann nach einem festen Schlüssel auf Basis der Verwaltungsvereinbarung sowie der Kofinanzierung von Ländern und Kommunen. In den Ländern Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ist die Finanzierung zur Erstellung von Wärmeplänen bereits gesetzlich verankert. Dabei erhalten Kommunen einen Fixbetrag sowie einen weiteren Anteil, abhängig von der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner.

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Zusätzlich wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen aus erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Wärmenetzen mit dem Bundesförderungsprogramm BEW unterstützt. Bis zum Jahr 2027 sind dafür vier Milliarden Euro eingeplant. 

Konkret ist das Förderprogramm in vier zeitlich aufeinander aufbauende Module gegliedert, die von der Durchführung von Machbarkeitsstudien über Transformationspläne bis zu Investitionen in die erneuerbare Wärmeerzeugung reichen.

Anträge für Fördermittel können neben wirtschaftlich tätigen Kommunen auch kommunale Unternehmen, Genossenschaften oder Vereine stellen. Um welche konkreten Module es sich dabei handelt und wie hoch die Fördermittel sind, können Sie in den Förderrichtlinien für effiziente Wärmenetze des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachlesen.

Fazit: Die Zukunft der kommunalen Wärmeplanung in Deutschland

Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, den vor Ort kostengünstigsten Weg zu ermitteln, der für eine sichere, zukunftsfähige und bezahlbare Wärmeversorgung nötig ist. Dabei sind die Herausforderungen enorm. Die Einführung des Wärmeplanungsgesetzes und die damit verbundenen Mindestziele für erneuerbare Energien sind ein entscheidender Schritt in Richtung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Zusätzlich stellen die Novellierung des GEG sowie die Bundesförderung BEG sicher, dass neben der Erhöhung der Energieeffizienz auch der Wärmeverbrauch im Gebäudesektor gesenkt wird.

In diesem Zusammenhang nimmt die kommunale Wärmeplanung eine herausragende Rolle ein. Als relativ neues Planungsinstrument in Deutschland, ermöglicht es einen vielversprechenden Weg, die Klimaziele im Gebäude- und Wärmesektor bis 2045 erreichen zu können. 

Vorschau: Kältemittel in Wärmepumpen

Die Transformation der Wärmewende geht Hand in Hand mit dem Einbau zahlreicher Wärmepumpen. So sollen in Deutschland bis 2030 sechs Millionen neue Wärmepumpen im Einsatz sein. Noch sind viele Kältemittel, die jede Wärmepumpe benötigt, belastend für die Umwelt und das Klima. Durch die sogenannte „F-Gase-Verordnung und die Chemikalienverordnung REACH“ der EU werden konventionelle Kältemittel bereits jetzt und in Zukunft strenger reglementiert oder sogar verboten. Erfahren Sie dazu mehr in unserem nächsten Beitrag.

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