Was ist dran an der vierten Fassung des Bürokratieentlastungsgesetzes? Dass deutsche Unternehmen aus dem Handwerk und KMU-Bereich in Sachen Digitalisierung an Fahrt aufnehmen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, haben wir bereits in unseren vorangegangenen Blogbeiträgen angesprochen. Auch die vierte Fassung des BEG schlägt in diese Kerbe: Das Gesetz soll einerseits als weiterer Entlastungsschritt zum Abbau bürokratischer Hürden und andererseits als Motor zum Voranbringen der Digitalisierung verstanden werden.
Aber sorgt das BEG IV tatsächlich für deutlich weniger Bürokratie im deutschen Handwerk und Mittelstand? Dieser Frage gehen wir jetzt in diesem Blogartikel nach.
Inhalt:
Die deutsche Bürokratie als Hemmschuh für Innovation und Wachstum
Die wichtigsten Änderungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV:
Das BEG IV sorgt zwar für weniger Bürokratie, aber auch für Kritik
Der ZDH: 10 Entlastungsmaßnahmen zur Ergänzung des BEG IV
Der BDI zum BEG IV: „Viele kleinteilige Maßnahmen ohne große Wirkung“
Fazit: Das BEG IV ist ausbaufähig
Viele Unternehmer aus dem Handwerk und Mittelstand beklagen den immensen Zeitaufwand, den sie und ihre Mitarbeiter zur Bewältigung bürokratischer Vorgaben aufbringen müssen. Dadurch können sich viele Unternehmen nicht in dem Ausmaß, wie sie es gerne tun würden, um ihre eigentlichen Kernaufgaben kümmern.
Einer Schätzung des Normenkontrollrates (NKR) zufolge, beträgt die jährliche Belastung der deutschen Wirtschaft aufgrund überbordender Bürokratie etwa 65 Milliarden Euro.
Am 13. März 2024 wurde der Regierungsentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen. Eine dringend notwendige Maßnahme, denn das BEG IV soll die deutsche Wirtschaft mit rund 944 Millionen Euro pro Jahr entlasten.
Ein endgültiger Termin zur Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag steht jedoch noch aus. Dieser wird aber bereits im Mai 2024 erwartet.
Obwohl das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz in einigen Bereichen für einen Bürokratieabbau sorgt, ist es vielen Vertretern aus der Wirtschaft noch zu wenig effizient.
In der derzeit vorliegenden Version ist das BEG IV allenfalls als eine „Linderung im Bürokratiedschungel“ zu verstehen und als ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, dem noch viele weitere folgen müssen, um tatsächlich von einem Bürokratieabbau sprechen zu können.
Als Vertreter von rund 1 Million deutscher Handwerksbetriebe mit insgesamt 5 Millionen Beschäftigten hat sich auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zum BEG IV geäußert. In einer Stellungnahme wurden vom ZDH zehn weitere Entlastungsmaßnahmen vorgestellt, um den Bürokratieabbau im Handwerk effizienter voranzubringen.
Um diese konkreten Maßnahmen entwickeln zu können, wurden vom ZDH zunächst nachfolgende Handlungsfelder identifiziert:
Mehr zu den ergänzenden Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Handwerk können Sie in der Stellungnahme des ZDH zum BEG IV nachlesen.
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) sieht im Bürokratieentlastungsgesetz IV nicht unbedingt einen gelungenen Wurf. Neben dem Arbeiter- und Fachkräftemangel fühlt sich der deutsche Mittelstand vor allem von der gefühlt immer mehr zunehmenden Bürokratie überfordert. Oftmals ist dies auch einem fehlenden oder unzureichenden Digitalisierungsgrad im KMU-Bereich geschuldet – wie wir es auch in unserem Beitrag Digitalisierung im Handwerk erwähnt haben.
Um Deutschland zu einem attraktiven und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort auszubauen, braucht es mehr wirkungsvolle Maßnahmen als im derzeitigen BEG IV vorgesehen sind. Insgesamt wurden von mehr als 400 vom Bundesjustizministerium gesammelten Vorschlägen zum Bürokratieabbau nur elf Anliegen aufgegriffen, die für zahlreiche deutsche Handwerks- und Mittelstandsbetriebe jedoch kaum relevant sind.
Wie stehen Sie zu den Änderungen im BEG IV und wie relevant sind diese für Ihren Betrieb? Auch wenn Sie mehr über die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft erfahren möchten, freuen wir uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.