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Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV): Nur ein Tropfen auf dem heißen Stein?

Was ist dran an der vierten Fassung des Bürokratieentlastungsgesetzes? Dass deutsche Unternehmen aus dem Handwerk und KMU-Bereich in Sachen Digitalisierung an Fahrt aufnehmen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, haben wir bereits in unseren vorangegangenen Blogbeiträgen angesprochen. Auch die vierte Fassung des BEG schlägt in diese Kerbe: Das Gesetz soll einerseits als weiterer Entlastungsschritt zum Abbau bürokratischer Hürden und andererseits als Motor zum Voranbringen der Digitalisierung verstanden werden.

Aber sorgt das BEG IV tatsächlich für deutlich weniger Bürokratie im deutschen Handwerk und Mittelstand? Dieser Frage gehen wir jetzt in diesem Blogartikel nach.

Inhalt:

Die deutsche Bürokratie als Hemmschuh für Innovation und Wachstum

Die wichtigsten Änderungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV:

Das BEG IV sorgt zwar für weniger Bürokratie, aber auch für Kritik

Der ZDH: 10 Entlastungsmaßnahmen zur Ergänzung des BEG IV

Der BDI zum BEG IV: „Viele kleinteilige Maßnahmen ohne große Wirkung“

Fazit: Das BEG IV ist ausbaufähig

Die deutsche Bürokratie als Hemmschuh für Innovation und Wachstum

Viele Unternehmer aus dem Handwerk und Mittelstand beklagen den immensen Zeitaufwand, den sie und ihre Mitarbeiter zur Bewältigung bürokratischer Vorgaben aufbringen müssen. Dadurch können sich viele Unternehmen nicht in dem Ausmaß, wie sie es gerne tun würden, um ihre eigentlichen Kernaufgaben kümmern.

Einer Schätzung des Normenkontrollrates (NKR) zufolge, beträgt die jährliche Belastung der deutschen Wirtschaft aufgrund überbordender Bürokratie etwa 65 Milliarden Euro.

Am 13. März 2024 wurde der Regierungsentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen. Eine dringend notwendige Maßnahme, denn das BEG IV soll die deutsche Wirtschaft mit rund 944 Millionen Euro pro Jahr entlasten.

Ein endgültiger Termin zur Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag steht jedoch noch aus. Dieser wird aber bereits im Mai 2024 erwartet.

Die wichtigsten Änderungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV:

  1. Im Handelsbilanzrecht werden die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen um 25 % erhöht. Neben der Anzahl der Mitarbeiter betrifft das auch den Jahresumsatz beziehungsweise die Jahresbilanz. Die bisherige Einteilung in Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen, mittlere Unternehmen, mittelgroße Unternehmen und große Unternehmen bleibt jedoch weiterhin aufrecht.

  2. Förderung von digitalen Prozessen, unter anderem durch Aufhebung zahlreicher Schriftformerfordernisse nach § 126 BGB: In vielen Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts war bisher eine eigenhändige Unterschrift oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen zum Signieren notwendig.
    Dieses als „Medienbruch“ bezeichnete Vorgehen steht jedoch dem eigentlichen Sinn digitaler Prozesse entgegen und soll bald der Geschichte angehören.

  3. Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre. Allein durch diese Maßnahme sollen deutsche Unternehmen mit rund 625 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.

  4. Auch im Bereich Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden die Schwellenwerte zur Bestimmung des Voranmeldezeitraums von 7.500 € auf 9.000 € Umsatz im Kalenderjahr angehoben.

  5. Abbau beziehungsweise Vereinfachung von Melde- und Informationspflichten in der Hotellerie: Hier entfällt für deutsche Staatsbürger das Ausfüllen von Meldescheinen.

Das BEG IV sorgt zwar für weniger Bürokratie, aber auch für Kritik

Obwohl das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz in einigen Bereichen für einen Bürokratieabbau sorgt, ist es vielen Vertretern aus der Wirtschaft noch zu wenig effizient.

In der derzeit vorliegenden Version ist das BEG IV allenfalls als eine „Linderung im Bürokratiedschungel“ zu verstehen und als ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, dem noch viele weitere folgen müssen, um tatsächlich von einem Bürokratieabbau sprechen zu können.

Der ZDH: 10 Entlastungsmaßnahmen zur Ergänzung des BEG IV

Als Vertreter von rund 1 Million deutscher Handwerksbetriebe mit insgesamt 5 Millionen Beschäftigten hat sich auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zum BEG IV geäußert. In einer Stellungnahme wurden vom ZDH zehn weitere Entlastungsmaßnahmen vorgestellt, um den Bürokratieabbau im Handwerk effizienter voranzubringen.

Um diese konkreten Maßnahmen entwickeln zu können, wurden vom ZDH zunächst nachfolgende Handlungsfelder identifiziert:

  1. Bürokratie praxisgerecht verstehen
  2. Entschleunigung der Gesetzgebung
  3. Selbsterklärende Gesetze
  4. Vertrauensgrundsatz der Wirtschaft
  5. Lebensnahe Rechtsetzung
  6. Entflechtung des Paragrafen-Dschungels
  7. Effizienter und einheitlicher Verwaltungsvollzug

Mehr zu den ergänzenden Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Handwerk können Sie in der Stellungnahme des ZDH zum BEG IV nachlesen.

Der BDI zum BEG IV: „Viele kleinteilige Maßnahmen ohne große Wirkung“

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) sieht im Bürokratieentlastungsgesetz IV nicht unbedingt einen gelungenen Wurf. Neben dem Arbeiter- und Fachkräftemangel fühlt sich der deutsche Mittelstand vor allem von der gefühlt immer mehr zunehmenden Bürokratie überfordert. Oftmals ist dies auch einem fehlenden oder unzureichenden Digitalisierungsgrad im KMU-Bereich geschuldet – wie wir es auch in unserem Beitrag Digitalisierung im Handwerk erwähnt haben.

Fazit: Das BEG IV ist ausbaufähig

Um Deutschland zu einem attraktiven und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort auszubauen, braucht es mehr wirkungsvolle Maßnahmen als im derzeitigen BEG IV vorgesehen sind. Insgesamt wurden von mehr als 400 vom Bundesjustizministerium gesammelten Vorschlägen zum Bürokratieabbau nur elf Anliegen aufgegriffen, die für zahlreiche deutsche Handwerks- und Mittelstandsbetriebe jedoch kaum relevant sind.

Wie stehen Sie zu den Änderungen im BEG IV und wie relevant sind diese für Ihren Betrieb? Auch wenn Sie mehr über die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft erfahren möchten, freuen wir uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.

Kontaktieren Sie uns gerne.