Merkliste Veranstaltungen


Thomas Rudolph

Thomas Rudolph

Bereichsleiter

Artikel von Thomas Rudolph

  • strom-1

Second-Life-Batterien als Stromspeicher für die Energiewende

Die Elektrofahrzeugindustrie steht vor der Herausforderung, mit der wachsenden Zahl von ausgedienten Lithium-Ionen-Batterien umzugehen, die nach ihrem Einsatz im Fahrzeug noch eine beträchtliche Restkapazität von etwa 70 bis 80 Prozent aufweisen. Anstatt sie direkt zu recyceln, bietet sich eine nachhaltige und aktuell kostengünstigere Alternative an: Ausrangierte E-Auto-Akkus können als stationäre Stromspeicher weitergenutzt werden, um überschüssigen Solar- oder Windstrom zu speichern und so die Versorgungssicherheit zu erhöhen. In diesem Kontext tragen Second-Life-Batterien wesentlich zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Stabilisierung des Stromnetzes bei.

  • strom-1

Dynamischer Stromtarif: Voraussetzung und Vorteile

Dynamische Stromtarife ermöglichen die gezielte Nutzung von Strom zu Zeiten, in denen die Preise besonders günstig sind. Da sich diese unmittelbar nach Angebot und Nachfrage an der Strombörse richten, können sie im Tagesverlauf erheblich schwanken. Mit Apps der Energieanbieter ist es jedoch möglich, bereits einen Tag im Voraus die günstigsten Zeiten für den nächsten Tag zu erkennen, um stromintensive Geräte effizient und kostensparend einzusetzen. Im weiteren Verlauf dieses Beitrags erfahren Sie, welche technische Voraussetzung für die Nutzung eines dynamischen Stromtarifs erforderlich ist, wie die Strompreise an der Börse gebildet werden und wie sich der Strompreis für Endkunden zusammensetzt.

  • strom-1
  • heizung-1
  • schornstein-1

Heim Energiemanagement Systeme (HEMS): Marktüberblick 2025

Ein Forschungsteam der Hochschule Ansbach und der Technischen Universität München analysierte im Zeitraum November 2024 bis März 2025 den dynamischen Markt für Heim-Ener- giemanagement-Systeme (HEMS). Ziel des noch laufenden Projekts ist es, verfügbare HEMS in Deutschland zu erfassen und deren Funktionen, Spezifikationen sowie praktische Umsetzung zu vergleichen. HEMS erfüllen zwei zentrale Aufgaben: Sie optimieren durch zeitliche Flexibilisierung von Elektrofahrzeug-Ladeprozessen, Wärmepumpen und Speichern den Eigenverbrauch von PV-Strom sowie die Nutzung dynamischer Tarife. Gleichzeitig ermöglichen sie die Netzintegration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) gemäß § 14a EnWG, um den Eigenverbrauch und die Energiekosten zu optimieren und die Netzstabilität zu unterstützen. Die Marktrecherche, die bereits zum zweiten Mal durchgeführt wurde, adressierte dabei zwei Kernfragen: Welche HEMS sind aktuell verfügbar und wie unterscheiden sie sich? Wie bewertet das Fachhandwerk die Praxisimplementierung? Durch umfangreiche Fragebögen und Interviews liefert die HEMS-Marktübersicht 2025 eine datengestützte Basis für Verbraucher, Fachbetrieb und Hersteller.

  • strom-1
  • heizung-1
  • schornstein-1
  • Energieberatung

Solarspitzengesetz: Was bedeuten die Änderungen im Energiewirtschaftsrecht?

Die deutlich gesteigerte Ausbaurate der Solarenergie bringt neue Herausforderungen für unser Stromnetz mit sich: Bisher erhielten Betreiber von kleineren Solaranlagen bis maximal 100 kW auch bei negativen Strompreisen eine feste Einspeisevergütung. Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen, ändert sich das jetzt für PV-Anlagen, die ab 25.02.2025 in Betrieb genommen werden. Übergangsweise wird darüber hinaus die feste Begrenzung der Einspeiseleistung für neue Photovoltaik-Anlagen gemäß § 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ohne Smart Meter und Steuerbox zur Pflicht. Das Gesetz, häufig als Solarspitzengesetz abgekürzt, wurde am 14. Februar 2025 vom Bundesrat verabschiedet und ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten – einzelne Regelung rückwirkend zum 01.01.2025. Was das neue Solarspitzengesetz für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen konkret bedeutet, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

  • strom-1
  • heizung-1
  • schornstein-1
  • Energieberatung

Asbest erkennen in Bestandsgebäuden

Als Profi und Fachkraft stehen Sie bei Arbeiten in älteren Gebäuden regelmäßig vor der Herausforderung Asbest zu erkennen und richtig zu handeln. Ein möglicher Kontakt mit asbesthaltigen Materialien ist besonders in Gebäuden, die im Zeitraum zwischen 1960 bis 1993 errichtet wurden, eher die Regel als die Ausnahme. Obwohl Asbest bereits ab 1930 verstärkt als Baumaterial zum Einsatz kam, erlebte Asbest ab den 1960er Jahren als vermeintliche „Wunderfaser“ eine Blütezeit und wurde in mehr als 3.500 unterschiedlichen Produkten verarbeitet. Seit dem 31. Oktober 1993 gilt in Deutschland ein generelles Verbot für die Herstellung und Verwendung von Asbest. Umso wichtiger ist es, Asbest in Bestandsgebäuden, die vor dem Asbest-Verbot errichtet oder saniert wurden, frühzeitig zu erkennen, bevor man mit Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten beginnt.

  • heizung-1
  • schornstein-1
  • Energieberatung

Die CO2 Steuer für Heizungen mit Gas, Öl und Kohle

Der CO2 Preis für fossile Kraftstoffe und Brennstoffe wie Erdgas und Erdöl wurde deutschlandweit erstmals am 01.01.2021 eingeführt. Damals betrug die CO2 Abgabe 25 Euro pro emittierter Tonne Kohlenstoffdioxid (CO2). Da im Jahre 2023 die CO2 Steuer nicht wie geplant angehoben wurde, lag die CO2 Abgabe 2024 noch bei 45 Euro. Doch das wird sich im Jahr 2025 sowie in den Folgejahren ändern, sodass das Heizen mit klimaschädlichem Gas und Öl empfindlich teurer wird. Wie die CO2 Preisentwicklung konkret aussieht und mit welchen Kosten Betreiber von fossilen Heizungsanlagen in den nächsten zwei Jahren rechnen müssen, erfahren Sie jetzt in diesem Beitrag.