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Mindestausstattung für E-Mobilität jetzt vorgeschrieben

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Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 24.3.2021 tritt das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz GEIG in Kraft. Es soll den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden beschleunigen.

Das neue „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (kurz Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz GEIG)“ verpflichtet, in zu errichtenden Gebäuden sowie bei größeren Renovierungen eine Mindest-Leitungsinfrastruktur vorzusehen. Diese umfasst eine geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen. Auch ist der erforderliche Raum für den Zählerplatz und die erforderlichen Schutzelemente vorzusehen.

Hier das Gesetz im Wortlaut im Bundesgesetzblatt.

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