Die novellierte F-Gas Verordnung (EU) 2024/573 markiert einen wichtigen Schritt in Richtung klimafreundlicherer Wärmetechnik. Sie gilt seit März 2024 für die Verwendung von F-Gasen oder fluorierten Treibhaugasen. Sie stellt eine Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 dar und hebt somit die Verordnung (EU) Nr. 517 aus dem Jahre 2014 auf.
Die F-Gase-Verordnung 2024 hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen von F-Gasen bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 2019 zu reduzieren, da im Gegensatz zu anderen Emissionen die F-Gase-Emissionen nicht abgenommen, sondern eher zugenommen haben.
Gemäß des europäischen grünen Deals wurde 2019 eine neue Wachstumsstrategie für die EU vorgestellt – mit dem Ziel eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen, damit Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent (Null-Schadstoff-Kontinent) werden kann. Das kann nur erreicht werden, wenn die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen drastisch gesenkt werden, was auch eine Auswirkungen auf den Markt für Wärmepumpen hat.
Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Änderungen und Verbote die F-Gase-Verordnung 2024 für Wärmepumpen vorsieht.
Inhalt:
Warum sind F-Gase extrem klimaschädlich?
Was bedeutet die F-Gase-Verordnung 2024 für Wärmepumpen?
Das gilt jetzt für Wärmepumpen, deren synthetische Kältemittel F-Gase enthalten
Fazit: Die F-Gas-Verordnung 2024
Bei fluorierten Treibhausgasen handelt es sich künstlich hergestellte Chemikalien, die ein sehr starkes Treibhauspotenzial besitzen. Dieses kann bis zu 23.500-mal höher als Kohlendioxid (CO2) sein kann.
Die Gruppe der fluorierten Treibhausgase, auch F-Gase genannt, setzt sich aus verschiedenen chemischen Verbindungen zusammen. Dazu gehören u. a. FKW (vollfluorierte Kohlenwasserstoffe) und HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe).
Der Haupteinsatzbereich von fluorierten Treibhausgasen liegt in der Wärme- und Kältetechnik, wo sie als Kältemittel fungieren. HFKW-Kältemittel findet man besonders häufig in Wärmepumpen und Klimaanlagen.
Wie wir in unserem Blogbeitrag Kältemittel bei Wärmepumpen schon erläutert haben, stellen künstlich hergestellte Kältemittel den Schwachpunkt vieler Wärmepumpen dar, da sie bei Austritt (Leckagen) den Treibhauseffekt verstärken.
Mit der neuen F-Gase-Verordnung kommt ein EU-Verbot für klimaschädliche Kältemittel. Dieses soll phasenweise mittels Beschränkungen umgesetzt werden („Phase down“). Konkret bedeutet das gegenüber der bisherigen F-Gas-Verordnung ein nochmals verschärftes Phase-Down-Szenario für F-Gase mit einem kompletten Ausstieg bis 2050.
Das Treibhauspotenzial oder GWP (Global Warming Potential) einer Wärmepumpe ist ein entscheidender Indikator für ihre Umweltverträglichkeit. CO₂ dient dabei als Referenzwert mit einem GWP von 1, was bedeutet, dass 1 kg CO₂ einem CO₂-Äquivalent von 1 kg entspricht. Im Vergleich dazu weist das bis 2023 häufig in Wärmepumpen verwendete Kältemittel R410A einen GWP-Wert von 2.088 auf - seine Treibhauswirkung ist also 2.088-mal höher als die von CO₂ (entsprechend 2,088 t CO₂-Äquivalent). Mittlerweile sind viele Wärmepumpen-Herstelle bereits auf Propan umgestiegen bzw. befinden sich mitten im Umstieg auf klimafreundlichere Kältemittel.
Die novellierte F-Gas-Verordnung 2024 gilt ausschließlich für Wärmepumpen, die neu auf den Markt der EU kommen (neu in Verkehr gebracht werden).
Bestehende Anlagen sind von der F-Gas-Verordnung ausgenommen und dürfen weiterhin betrieben werden.
Datum mit 01.01. |
Nennleistung |
max. GWP-Wert |
|
Monoblock Wärmepumpe |
2027 2027 2030 2032 |
< 12 kW 12 – 50 kW 50+ kW < 12 kW |
1501 1501 1501 kein F-Gas1 |
Single-Split-Wärmepumpe |
2025 |
< 3kg F-Gas |
7502 |
Split-Luft-Wasser-Wärmepumpe |
2027 |
< 12 kW |
1502 |
Split-Luft-Luft-Wärmepumpe |
2029 |
< 12 kW |
1502 |
Split-Wärmepumpe |
2029 |
>12 kW |
7502 |
Split-Wärmepumpe |
2033 |
> 12 kW |
1502 |
Split-Wärmepumpe |
2035 |
< 12 kW |
kein F-Gas2 |
1Ausnahme max. GWP-Wert bei 750 zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen.
2Ausnahme zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen.
Der Ausstieg aus den F-Gasen wird mit der novellierten Verordnung deutlich beschleunigt. Der Phase-Down der bisherigen EU-Verordnung von 2015 ging bis zum Jahr 2032. In der neuen Verordnung wird er mit einem Verbot für alle F-Gase bis 2050 fortgesetzt. Hinzu kommen Einsatzverbote für Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 und in Einzelbereichen über 750.
Wenn möglich sollten Wärmepumpen-Neuanlagen zukünftig nur noch mit nicht-fluorierten Kältemitteln wie Propan (R290), Kohlendioxid oder Ammoniak geplant werden oder optional mit einem möglichst niedrigen GWP-Wert.
Nicht-fluorierte, natürliche Kältemittel sind klimafreundliche und zukunftsfähige Alternativen, die bei fachgerechter Installation und Wartung sicher eingesetzt werden können.
Sie haben noch Fragen zur EU F-Gas-Verordnung 2024? Auch wenn Sie mehr über die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft erfahren möchten, freuen wir uns, Ihnen weiterhelfen zu können.