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Erneuerbare Energien: Die 65-Prozent-Regelung beim Heizen

Der raschere Ausbau erneuerbarer Energien ist global einer der wichtigsten Herausforderungen, um dem Klimawandel entgegenzutreten. Mit dem Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird klimafreundliches Heizen in Deutschland jetzt gesetzlich verankert. Die Novelle, die im April 2023 beschlossen wurde, soll noch vor dem Sommer vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. 
In der Praxis bedeutet das, dass jede ab dem 01. Januar 2024 neu eingebaute Heizanlage auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden muss. Welche Übergangsfristen, Ausnahmefälle und Fördermöglichkeiten es beim Heizungstausch gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhalt:

Welche Heizung bei der 65 Prozent Erneuerbare Energien Regelung? 

Welche Übergangsfristen gelten für bestehende Heizungen?

Übergangsfristen für irreparable Heizungen

Fördermöglichkeiten beim erneuerbaren Heizen in bestehenden Eigenheimen

Fazit: Heizen nachhaltig gestalten

Vorschau: Wohin geht die Zukunft bei Gebäuden?

Welche Heizung bei der 65 Prozent Erneuerbare Energien Regelung?

Da die Pflicht zum Umstieg auf Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie ab dem 1. Januar 2024 nur für den Einbau neuer Heizsysteme gilt, gibt es keine sofortige Austauschpflicht für fossile Heizanlagen. Erdöl- oder Erdgasheizungen, die vor 2024 installiert wurden, dürfen deshalb weiterhin betrieben werden. Auch fossile Heizungen, die ab 2024 kaputt gehen und repariert werden können, dürfen weiterhin in Betrieb genommen werden.

Beim Einbau einer neuen Heizung, die die 65-Prozent-Regel erfüllt, können Hauseigentümer individuell vorgehen, sofern sie den Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie rechnerisch nachweisen können.

Ausnahmen von der 65 Prozent Erneuerbare Energien Regelung

In bestimmten Härtefällen können Eigentümer von dieser Regelung befreit werden. Des Weiteren sind Hausbesitzer, die älter als 80 Jahre sind von der 65-Prozent-EE-Regelung ausgenommen. Wird die Immobilie in weiterer Folge vererbt oder verkauft, haben die neuen Eigentümer zwei Jahre Zeit, um eine erneuerbare Heiztechnologie zu installieren.

Gesetzlich vorgesehene Heizungen mit 65 Prozent erneuerbare Energien ab 2024

Neben elektrisch betriebenen Wärmepumpen hat die Bundesregierung folgende 65 Prozent erneuerbare Heizungen in Neubauten, Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden gesetzlich vorgesehen:

•    Stromdirektheizungen
•    Hybridheizungen als Kombination aus Gas- oder Ölkessel mit einer Erneuerbaren-Energien-Heizung
•    Heizanlagen auf der Basis von Solarthermie sowie
•    Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind (sogenannte "H2-Ready-Gasheizungen")
•    Anschluss an ein Wärmenetz

Weitere Heizoptionen für bestehende Gebäude sind:

•    Gasheizungen, die mit mindestens 65 Prozent Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff laufen
•    Heizungen mit fester Biomasse (wie zum Beispiel Pelletkessel) in Verbindung mit Pufferspeichern und Solarthermie oder Photovoltaikanlagen

Welche Übergangsfristen gelten für bestehende Heizungen?

Das endgültige Aus für fossil betriebene Heizungsanlagen erfolgt im Jahr 2045. Bis dahin geht die Umsetzung der 65 Prozent erneuerbare Energien Regelung stufenweise vonstatten. Der schon seit längerer Zeit bestehende Grundsatz, dass eine Heizung spätestens 30 Jahre nach Inbetriebnahme ausgetauscht werden muss, gilt weiterhin. 

Ausnahmen von der 30-Jahre-Regel beim Heizungstausch sind:

1.    Heizanlagen mit Niedertemperatur- und Brennwertkesseln.
2.    Hauseigentümer, die seit Stichtag 1.2.2002 selbstnutzend in ihrem Eigentum wohnen.

Übergangsfristen für irreparable Heizungen

Auch wenn Heizungsanlagen ab 2024 nicht mehr repariert werden können, treten unterschiedliche Übergangsfristen in Kraft, weshalb eine neue 65-Prozent-EE-Heizung nicht sofort eingebaut werden muss. In derartigen Fällen ist auch ein Ersatz in Form einer fossilen Heizung möglich. Dabei kommen folgende Übergangsfristen zum Tragen:

Dreijährige Übergangsfrist für nicht reparierbare Heizanlagen

Spätestens drei Jahre nach dem Ausfall einer irreparablen Heizanlage muss ein Heizsystem installiert werden, das die Erneuerbare-Energien-Vorgabe erfüllt. Die dreijährige Übergangsfrist ist besonders für energetisch schlecht sanierte Häuser sinnvoll, da Hauseigentümer Zeit gewinnen, um ihre Immobilie ausreichend zu sanieren, damit auch eine Wärmepumpe als neue Heiztechnologie in Frage kommt.

Fünfjährige Übergangsfrist von irreparablen Heizungen bei späterem Anschluss an ein Wärmenetz

Wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist, haben Hauseigentümer nach dem Ausfall einer irreparablen Heizung fünf Jahre Zeit, um danach verpflichtend einem Wärmenetz beizutreten. Bis dahin dürfen fossile Heizungen, die die Erneuerbaren-Vorgabe nicht erfüllen weiterhin betrieben werden.

Fördermöglichkeiten beim erneuerbaren Heizen in bestehenden Eigenheimen

Um positive Anreize zum schnelleren Heizungstausch zu setzen sowie mögliche Härtefälle bestmöglich abfedern zu können, wurde parallel zur 65-Prozent-Regelung ein neues Förderungskonzept geschaffen. Die Basis dafür bildet die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die weiterentwickelten Fördermöglichkeiten beinhalten folgende vier Säulen:

1.    Grundförderung in Form von Zuschüssen
2.    Erhöhter Klimabonus 
3.    Ergänzende Kreditförderungen
4.    Neue steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten

Weiterführende Informationen zu den neuen Förderstrukturen können Sie hier nachlesen.

Fazit: Heizen nachhaltig gestalten

Es liegt an uns, dass wir nachhaltig heizen, um bereits heute einen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit der 65 Prozent Regelung ab 2024 können wir einen Schritt in die richtige Richtung machen und die Energie- und Wärmewende voranbringen. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen ist nicht nur klimaschädlich, sondern wird auch immer kostenintensiver.

Vorschau: Wohin geht die Zukunft bei Gebäuden?

Um die Treibhausgasemissionen zu senken und die Klimaziele zu erreichen, erfährt auch der Gebäudesektor eine klimaneutrale Transformation. In unserem nächsten Beitrag informieren wir Sie über Energiesparhäuser, vom Null-Energie-Haus bis hin zum Plus-Energie-Haus, das sich zum größten Teil selbst mit erneuerbaren Energien versorgen kann.

Wenn Sie mehr über die Mitgliedschaft in unserer Energiegemeinschaft erfahren möchten, freuen wir uns, Ihnen weiterhelfen zu können.

Kontaktieren Sie uns gerne.


Tobias Kemmler

"Wir können jeden Tag aufs Neue entscheiden, welchen Einfluss wir auf diese Welt ausüben möchten." - Jane Goodall