Um die Stabilität und Effizienz unseres Stromnetzes sicherzustellen, wird im EnWG unter anderem geregelt, wie man mit bestimmten Maßnahmen dazu beitragen kann, diese Ziele schneller zu erreichen. Dazu wurden im Paragraph § 14a EnWG nicht nur steuerbare Verbrauchseinrichtungen zum Laden von E-Fahrzeugen und Stromspeicher, sondern auch Bestandsanlagen wie Nachtspeicheröfen und Wärmepumpen erfasst. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zu den Herausforderungen und Änderungen des EnWG im Rahmen der Energiewende.
Netzdienliches Verhalten in der neuen Fassung des § 14a EnWG
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne des § 14a EnWG im Überblick
Wärmepumpen und E-Mobilität als größte Herausforderungen für Netzbetreiber
Die 3 wichtigsten Ziele des § 14a EnWG
Vorschau: Elektromobilität: Bidirektionales Laden und V2G
Das Energiewirtschaftsgesetzt trat erstmals 1935 als "Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung“ in Kraft und wurde seitdem mehrfach novelliert und geändert. Heute regelt das EnWG unter anderem eine "sichere, effiziente, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche" Versorgung der Wirtschaft und Bevölkerung mit Strom, Gas und Wasserstoff mit dem dringlichen Ziel, dass die Energieversorgung mehr und mehr auf erneuerbaren Energien basieren soll.
Die seit 01.01.2023 in Kraft getretene Fassung des § 14a EnWG regelt den Umgang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Privathaushalten im Niederspannungsnetz bei Stromentnahme. Konkret sieht dieser Paragraf eine Reduzierung der Netzentgelte für Verbraucher vor, die mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über Netzdienliches Verhalten abgeschlossen haben.
Diese wirtschaftlichen Anreize sollen dafür sorgen, dass die netzorientierte Steuerung von flexiblen Verbrauchseinrichtungen oder Netzanschlüsse mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen forciert und Netzüberlastungen in örtlichen Stromnetzen verhindert werden.
Darüber hinaus ist im EnWG festgelegt, dass Netzbetreiber das Recht haben, für die maximale Einspeisung und Entnahme von Strom eigene Vorgaben zu erstellen, damit sie einen stabilen und sicheren Netzbetrieb gewährleisten können. Gleichzeitig sind Netzbetreiber bei netzorientierter Steuerung ihrer Netze verpflichtet, diese präziser zu überwachen und darüber hinaus zu digitalisieren.
Solange die Bundesnetzagentur in einer Festlegung im § 14a EnWG nichts anderes vorsieht, gelten nachfolgende Einrichtungen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen:
Strombetriebene Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen, können das Stromnetz sowohl belasten als auch flexible (steuerbare) Quellen für das Stromnetz darstellen. Die netzorientierte Verbrauchssteuerung so zu regeln, dass die unterschiedlichen Interessen von Netzbetreibern und Stromverbrauchern berücksichtigt werden, könnte sich also als herausfordernd erweisen.
Der zunehmende Anstieg von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen in deutschen Privathaushalten sind nicht nur bedeutend, um die Energiewende voranzubringen. Sie stellen auch neue Aufgaben für Netzbetreiber und Stromverteilnetze dar. Im November 2022 hat die Bundesnetzagentur ein sogenanntes Eckpunktepapier zur Ausgestaltung des § 14a EnWG auf den Weg gebracht.
Dieses sieht vor, dass Netzbetreiber bei einer drohenden Überlastung die Leistung von flexiblen Verbrauchseinrichtungen temporär reduzieren können. Im Gegenzug erhalten private Stromverbraucher eine pauschale Reduktion des Netzentgeltes. Ab dem 01. Januar 2024 soll diese Regelung für alle neu in Betrieb genommenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen verpflichtend gelten.
Flexible Verbrauchseinrichtungen werden in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, um Schwankungen im Bereich Erneuerbarer Stromversorger ausgleichen zu können. Der § 14a EnWG hat auch Auswirkungen auf die Preispolitik auf Seite der Netzbetreiber und Verbraucher. Für Privathaushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist es wichtig, dass sie sich über ihre Möglichkeiten informieren, um mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über netzdienliches Verhalten treffen zu können. Dadurch können Verbraucher nicht nur Kosten sparen, sondern auch einen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes im Sinne einer erfolgreichen Energiewende leisten.
Passend zum Thema EnWG und Netzdienlichkeit setzen wir uns in unserem nächsten Beitrag mit neuen Lademöglichkeiten und Batteriespeicher für E-Fahrzeuge auseinander. Konkret stellen wir Ihnen das Thema bidirektionales Laden sowie die Vehicle-to-Grid-Technologie vor. Das V2G-Konzept eröffnet neue Möglichkeiten, Strom aus den Akkus von Elektro- und Hybridautos zurück in das öffentliche Stromnetz zu führen.
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