Merkliste Veranstaltungen


  • Blog
  • Würden Sie nach diesem Förderprogramm bauen?
Foerdermittel

Würden Sie nach diesem Förderprogramm bauen?

Fast schon klammheimlich, unwiderruflich und eigentlich noch in der Sommerpause, setzte die Bundesregierung die Neufassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG in Kraft. Auf den ersten Blick erscheinen die weitreichenden Änderungen vernünftig. Doch Energieberater befürchten das Schlimmste. Wir wollen das genauer wissen und fragen: Würden Sie als Profi diese Förderung selbst in Anspruch nehmen oder ablehnen? Bitte schreiben Sie uns.

 

Mit ihren Änderungen beabsichtigt die Bundesregierung die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, klarer und verlässlicher gestalten. Der Schwerpunkt der Förderung liege auf der energetischen Sanierung. Ziele seien bei begrenzten Haushaltsmitteln, den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz zu erreichen, kontinuierlich zu fördern und möglichst viele Menschen von Förderprogrammen profitieren zu lassen, damit sie Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen und so Energiekosten einsparen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren“. Und der Minister weiter: „Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau.“ Vor dem Hintergrund der haushaltpolitischen Vorgabe seien das Beschlossene eine gute Lösung“.

Ganz anders sieht man das auf Energieberaterseite. So befürchtet der Bundesvorsitzende des Bundesverbandes Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker GIH Jürgen Leppig, dass mit den beschlossenen Kürzungen Sanierungen so unattraktiv würden und viele Hausbesitzer von geplanten Maßnahmen Abstand nehmen werden. Und DEN-Vorständin Dipl.-Ing. Marita Klempnow sieht das Vertrauen und die Wertschätzung in die Arbeit der Energieberater und Energieberaterinnen nachhaltig beschädigt. Zudem verärgert die Energieberater die Kurzfristigkeit der die Änderungen. Das alles sei nicht dazu geeignet, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu machen.

Doch was hat sich geändert?

Die Änderungen wurden am 27. Juli 2022 über eine Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Und bereits einen Tag später, am 28. Juli 2022 griff die erste von drei Stufen. Sie setzte neue Förderbedingungen für Komplettsanierungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW in Kraft. Stufe zwei folgte am 15. August 2022 betraf die Förderpakete von Einzelmaßnahmen mit Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Diese Neuerung regelt klar die Zuständigkeiten: Wer zukünftig eine Komplettsanierung fördern lassen möchte, wendet sich an die KfW. Und das BAFA ist als Ansprechpartner für die Förderung aller Einzelmaßnahmen wie Fenster, Türen oder Heizkessel zuständig.

Und schließlich Stufe drei, die Neubauförderung soll 2023 neu aufgesetzt werden. Ziel ist, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung, weitgehend auf der Basis zinsverbilligter Kredite. Bis es jedoch so weit ist, sollen Förderungen im Rahmen des bereits bekannten Programms EH 40 Nachhaltigkeit weiterhin möglich sein.

Und die Förderbedingungen?

Das Bundeswirtschaftsministerium ist der Meinung, dass steigende Energiepreise die Rentabilität von Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich verbessern. Darum wurden in den Stufen 1 und 2 die Fördersätze zwischen 5 und 10 Prozentpunkten abgesenkt. Allerdings, so die Einschätzung der Verantwortlichen, verbleiben diese immer noch auf einem hohen Niveau.

Einzelmaßnahmen Zuschuss

Konkret gelten folgende Rahmenbedingungen. Die maximal förderfähigen Kosten betragen bei Einzelmaßnahmen € 60.000. Außerdem wird ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt. Bei Dämmmaßnahmen sind bis zu 20 Prozent der Kosten als Förderung möglich und bis zu 40 % bei Wärmepumpen. Eine Kreditförderung von Einzelmaßnahmen entfällt, da diese Variante bei der KfW keine große Nachfrage erfahren haben soll. Konkret sieht das in der Übersicht wie folgt aus:

Einzelmaßnahmen / Zuschuss

Standard

Boni

Maximale Förderung

Zuschuss

iSFP

Heizungs-austausch

Effiziente Wärmepumpe

Solarthermie, Innovative Heizungstechnik, EE-Hybrid mit Biomasseheizung, Wärmenetzanschluss, Gebäudenetzanschluss

25%

 

10%

 

35%

Biomasse

10%

 

10%

 

20%

Wärmepumpe, EE-Hybrid

25%

 

10%

5%

40%

Gebäudenetz – Errichtung / Erweiterung

25%

 

 

 

25%

 

 

 

 

 

 

Gebäudehülle*, Anlagentechnik**, Heizungsoptimierung

15%

5%

 

 

20%

*Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.

**Anlagentechnik umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme

Beispiele Einzelmaßnahmen:

  • Förderung einer Wärmepumpe: 40 Prozent beträgt jetzt der maximale Fördersatz unter Inanspruchnahme aller Boni bezogen auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro. Das entspricht einem Zuschuss von 24.000 Euro. Zum Vergleich: Nach den alten Förderbedingungen waren hier bis zu € 30.000 möglich.
  • Förderung eines Fenstertauschs: Bezogen auf die Höchstgrenze von 60.000 ist nach den heutigen Rahmenbedingungen unter Inanspruchnahme des iSFP-Bonus ein Zuschuss von 20 % beziehungsweise 12.000 Euro möglich. Früher waren hier 15.000 Euro möglich.

Komplettsanierung Kredit

Neu bei den Komplettsanierungen ist die Klassifizierung eines „Worst Performing Building“. Der Bonus soll ab dem 22.09.2022 verfügbar sein und wendet sich an die energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes. Für die Sanierung dieses Gebäudetyps wird ein Zuschuss von 5 Prozent gewährt. Ein Merkblatt der KfW soll rechtzeitig Auskunft darüber geben, ab wann dieser Bonus für ein Gebäude in Anspruch genommen werden kann. Außerdem soll ein Bonus für Serielle Sanierungsmaßnahmen ab dem 01. Januar 2023 angeboten werden.

Maximal förderfähig sind bei Komplettsanierungen € 150.000. Unter Berücksichtigung der Boni können dabei bis zu 25 Prozent für eine Sanierung zum Effizienzhaus 85 beziehungsweise bis zu 45 Prozent für eine Sanierung zum Effizienzhaus 40 Stufe möglich werden. Wichtig zu wissen: Die Zinsverbilligung für neu gewährte Förderkredite kann in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken. In der Übersicht ergibt sich das folgende Bild:

 

Systemische Maßnahmen Sanierung Kredit

Standard

Boni

Maximaler Fördersatz

Tilgungs-zuschuss

Zinsvergüns-tigung maximal

EE

NH

Worst Performing Building

EH / EG Denkmal, EH 85

5%

15%

5%

5%

 

25%

EH / EG 70

10%

15%

5%

5%

 

30%

EH / EG 55

15%

15%

5%

5%

5%

40%

EH / EG 40

20%

15%

5%

5%

5%

45%

Hinweise:

Es wird eine Zinsverbilligung für die erste Zinsbindungsdauer gewährt. Der Tilgungszuschuss zusammen mit der max. Zinsverbilligung entspricht maximal einer Subvention in Höhe der Zuschussförderung für kommunale Antragsteller.

Die Fördersätze für die Zuschussförderung für kommunale Antragsteller für die Sanierung werden folgendermaßen angepasst: EH/EG Denkmal: 20 % , EH 85: 20 %, EH/EG 70: 25 %, EH/EG 55: 30 %, EG/EG 40: 35 %

Beispiel Komplettsanierung

  • Bezogen auf die Höchstgrenze von € 150.000 liegt der maximale Fördersatz für eine Sanierung zum Effizienzhaus oder -Gebäude 40 in der EE- oder NH-Klasse bei insgesamt 45 %. Damit reduziert sich die Höhe der Forderung von € 75.000 Euro auf 67.500 Euro.

Und nun unsere Frage: Wie stehen Sie zu den neuen Förderrichtlinien? Sind diese immer noch so attraktiv, dass Sie das Geld für Ihre eigene Sanierung verwenden oder Ihren Kunden empfehlen würden? Oder passt das nicht mehr? Schreiben Sie uns Ihre Meinung. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung


Thomas Buzckowski

Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde ist eine gute Kilowattstunde