Der Bundesrat hat am 14.02.2025 zahlreiche Anpassungen zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen auch Solarspitzengesetz genannt tritt teilweise rückwirkend zum 01.01.2025 und bereits im März in Kraft.
Neben diesen Anpassungen gilt seit dem 1.2.2025 auch die Verpflichtung der ZEREZ-ID für Hersteller, Anlagen- und Netzbetreiber. Künftig erfolgt die Überprüfung und Übermittlung von Zertifikaten und Leistungsparametern ausschließlich über ZEREZ. Netzbetreiber dürfen diese Informationen nur über das Register anfordern.
Das bisherige Verfahren wird dadurch vereinfacht und das Versenden physischer Dokumente zwischen Anlagenbetreibern, Zertifizierungsstellen und Netzbetreibern überflüssig.
Wir möchten die Sprechstunde nutzen um Sie über die Anpassungen zu Informieren und Ihre Fragen zu beantworten.