Wie wir in unserem Beitrag über Photovoltaik-Anlagen bereits ausgeführt haben, rentiert sich die Investition in Solarstrom 2023 schon aufgrund diverser Steuererleichterungen und dem Wegfall von bürokratischen Hürden. Wie es zusätzlich mit den verschiedenen Photovoltaik Fördermitteln in Baden-Württemberg aussieht und welche Änderungen es in Hinsicht der Solarpflicht gibt, erfahren Sie in diesem Blogartikel.
Wie werden PV-Anlagen in BW 2023 gefördert?
Photovoltaik Förderung BW durch die KfW Bank
Photovoltaik-Förderung durch BAFA-Zuschüsse
PV-Förderung durch die Stuttgarter Solaroffensive
Werden Photovoltaik Batteriespeicher in Baden-Württemberg gefördert?
Die erweiterte Solarpflicht in Baden-Württemberg ab 2023
Vorschau: Smart Meter Gateway - Rollout 2023
In Baden-Württemberg wird Photovoltaik mittels verschiedener Förderprogrammen unterstützt. Im Gegensatz zu anderen deutschen Bundesländern gibt es in Baden-Württemberg derzeit jedoch keine speziellen Fördermittel für Photovoltaik auf Landesebene.
Die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen wird in Baden-Württemberg durch eine gesetzlich geregelte Vergütung für die Einspeisung in das öffentliche Netz gefördert. Die Grundlage dafür bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Der Anspruch auf eine Vergütung ist bei dieser Form der Photovoltaik Förderung auf 20 Jahre begrenzt.
Photovoltaikanlagen mit Eigenversorgung, die seitdem in Betrieb gegangen sind, werden mit einer höheren Einspeisevergütung gefördert:
PV-Anlagen bis 10 kWp | Vergütungssatz von 8,2 Cent pro kWh |
PV-Anlagen ab 10 kWp | Vergütungssatz von 7,1 Cent pro kWh |
PV-Anlagen ab 15 kWp | Vergütungssatz für die ersten 10 kWh 8,2 Cent pro kWh und für die restlichen 5 kWp 7,1 Cent pro kWh |
Solarstromanlagen mit Volleinspeisung erhalten eine noch höhere Einspeisevergütung:
PV-Anlagen bis 10 kWp | Vergütungssatz 13,0 Cent pro kWh |
PV-Anlagen ab 10 kWp | Vergütungssatz 10,9 Cent pro kWh |
PV-Anlagen ab 15 kWp | Vergütungssatz für die ersten 10 kWh 13,0 Cent pro kWh und für die restlichen 5 kWp 10,9 Cent pro kWh |
Wenn 20 Jahre nach der Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage der Förderungsanspruch durch das EEG erlischt, kann der produzierte Solarstrom weiterhin zur Gänze in das öffentliche Stromnetzt eingespeist werden. Der voll eingespeiste Strom wird dann vom Netzbetreiber in Form des sogenannten Jahresmarktwertes vergütet. Wenn man den selbst produzierten Solarstrom jedoch für den Eigenbedarf nutzen möchte, kann die alte PV-Anlage modernisiert und der Überschuss ins Netz eingespeist und über die Einspeisevergütung gefördert werden.
Weitere Möglichkeiten zur Förderung von PV-Anlagen bieten verschiedene Bankinstitute an. Insbesondere fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Investitionen in Erneuerbare Energien mittels zinsgünstiger und tilgungsfreundlicher Darlehen. Dafür wurde von der KfW das Programm Erneuerbare Energie - Standard (270) auf den Weg gebracht. Die KfW-Fördermittel können sowohl von Privatpersonen und Unternehmen als auch von öffentlichen Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Eine wichtige Voraussetzung dabei ist, dass die Photovoltaik-Anlage den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien entspricht – unabhängig davon, ob sie auf einem Dach, einer Freifläche oder an einer geeigneten Fassade angebracht wird.
Nicht gefördert werden hingegen gebrauchte Photovoltaikanlagen. Ausgenommen davon sind gebrauchte Anlagen, die nachfolgende Bedingungen erfüllen können:
1. Erwerb einer gebrauchten PV-Anlage, für die davor noch keine KfW-Förderung in Anspruch genommen wurde.
2. Es kann anschließend nachgewiesen werden, dass die PV-Anlage durch eine Modernisierungsmaßnahme in ihrer Energieeffizienz gestiegen ist.
Ein weiterer Vorteil des KfW-Darlehens ist die Tatsache, dass der Kredit mit weiteren Förderungsmöglichkeiten kombiniert werden kann. Der Förderantrag kann einfach über die Hausbank gestellt werden. Darüber hinaus gibt es auch private Banken, die maßgeschneiderte Solarkredite zur PV-Förderung anbieten.
Für Privatpersonen sind auch Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) interessant. Da es sich bei dieser Art der Förderung um Zuschüsse handelt, müssen diese nicht zurückgezahlt werden. Je nach Kostenart und Förderbedingungen ist bei BAFA-Zuschüssen eine Erstattung der Kosten bis zu 20 Prozent möglich. Der „Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden“ kann direkt online bei der BAFA gestellt werden. Zu beachten ist dabei, dass der Antrag rechtzeitig vor dem PV-Projektstart eingereicht wird. Der Anspruch auf Förderung erlischt, wenn mit dem Bau- und Investitionsvorhaben bereits vor Antragsstellung begonnen wurde.
Bei der Anschaffung von solarthermischen Anlagen und Wärmepumpen können Privatpersonen auf den KfW-Förderkredit Wohngebäude – Kredit (261) zurückgreifen. Alternativ erhalten Privathaushalte auch einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr¬kontrolle (BAFA).
Die Stadt Stuttgart unterstützt seit November 2020 durch ihre Solaroffensive private Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter und Anlagenbetreiber, um mehr klimafreundlichen Strom aus Photovoltaikanlagen herzustellen. Die Solaroffensive ist Teil des Aktionsprogramms „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ und umfasst eine Vielzahl an Fördermaßnahmen für die Kosten, die bei der Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Solarstrom-Anlagen entstehen. Die Anschaffungskosten der einzelnen Anlagenkomponenten selbst, wie etwa Solarmodule oder Wechselrichter, sind von der Förderung ausgeschlossen.
• Stromspeichern in Verbindung mit neu gebauten PV‐Anlagen
• begleitende Maßnahmen bei der Installation von Dach‐ und Fassaden‐Photovoltaikanlagen
• Anschlusskosten für Plug & Play Photovoltaikanlagen für den Balkon oder Garten
• Errichtung von vorgelagerter Elektro‐Ladeinfrastruktur in Verbindung mit Photovoltaik
Im Rahmen der Solaroffensive werden maximal 50.000 Euro je Antrag sowie maximal 50 % der oben angeführten förderfähigen Kosten bezuschusst. Dabei gelten folgende
Höchstfördersätze je nach Größe der installierten Photovoltaikleistung (kWp):
• 350 Euro/kWp bei herkömmlichen PV-Dachanlagen
• 450 Euro/kWp bei PV-Anlagen an Fassaden oder Dachanlagen, die über einer Dachbegrünung installiert werden
Förderfähig sind natürliche Personen (darunter Vermieter und Mieter) sowie juristische Personen. Auch begleitende Maßnahmen bei der Errichtung von PV-Anlagen können ins Förderprogramm aufgenommen werden.
Die Anträge für die Photovoltaik Förderung BW können beim Amt für Umweltschutz gestellt werden. Zum Förderantrag gehören auch Unterlagen zum konkreten Angebot sowie die Unternehmererklärung des ausführenden Solarunternehmens, Fotos der Photovoltaikanlage sowie weiterer Komponenten des Solarsystems, des Gebäudes und einer etwaigen Dachbegrünung. Unter Umständen verlangt das Amt zusätzlich einen statischen Nachweis sowie die Zustimmung des Gebäudeeigentümers.
Das Förderprogramm für "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" stammt aus den Jahren 2018/19 und wurde im Jahr 2021 schon wieder eingestellt. Für Anlagen, die in BW im Rahmen dieses Förderprogrammes in Betrieb genommen wurden, bestand anfangs eine Beschränkung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent. Im Hintergrund der aktuellen Energiekrise wurde diese Auflage allerdings neu bewertet, sodass die 50-Prozent-Festlegung ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr gültig ist und die Einspeisebegrenzung an das EEG angeglichen wurde. Weiterführende Informationen zur Förderung netzdienlicher elektrischer Batteriespeicher in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage finden Sie hier.
Nach Paragraf 8 des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg, besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Klimaschutz. Im besonderen Mittelpunkt stehen neben einer generellen Energieeinsparung auch die klimafreundliche Umwandlung, Nutzung und Speicherung von erneuerbarer Energie. In Baden-Württemberg gilt die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude bereits seit dem 01. Mai 2022 und ist damit bundesweiter Vorreiter. Neu ab Januar 2023 ist, dass die Solarpflicht auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen zur Anwendung gelangt. In einer Verordnung des Umweltministeriums zur Änderung der Photovoltaik-Pflicht wird definiert, was unter einer grundlegenden Dachsanierung zu verstehen ist:
"Grundlegende Dachsanierungen sind Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Gleiches gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden."
Alternativ kann die PV-Anlage im Rahmen der Solarpflicht statt auf Dachflächen auch an einer geeigneten Fassade oder auf einer Freifläche im Garten installiert werden.
Grundsätzlich bedeutet dies, dass Dach- und Parkplatzflächen so geplant und gestaltet werden müssen, dass sie sich bestmöglich für eine Solarnutzung eignen. In diesem Sinne fallen in Baden-Württemberg Dächer mit einer Mindestfläche von 20 Quadratmeter unter die erweiterte Solarpflicht und weisen folgende Merkmale auf:
• Flachdächer mit einer maximalen Neigung von 20 Grad
• Steildächer mit einer Neigung von 20 bis maximal 60 Grad mit Ausrichtung nach Westen, Osten und Süden sowie allen dazwischenliegenden Dachflächen in Richtung Süden
• Gebäude mit Dachsanierungen, die aufgrund kurzfristig eingetretener Schäden notwendig sind, wie etwa nach einem Sturm.
• Dachflächen, die kleiner als 20 Quadratmeter sind.
• Dächer, die nach Norden ausgerichtet sind
• Wohngebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m2
Weiterführende Informationen des Umweltministeriums zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dach- und Parkplatzflächen können Sie der Photovoltaikpflichtverordnung Baden-Württemberg entnehmen.
Im Zusammenhang mit klimaneutralen Energiesystemen sind Smart Meter Gateways (SMGW) von elementarer Bedeutung, da sie in intelligenten Messsystemen für eine sichere Datenübertragung in Echtzeit verantwortlich sind. Eine Entwicklung, die in Deutschland nur langsam voranschreitet. Im Januar 2023 wurde deshalb vom Bundeskabinett ein überarbeiteter Gesetzesentwurf beschlossen, der den Einsatz intelligenter Messsysteme beschleunigen und entbürokratisieren sowie die Rechtssicherheit des SMG-Rollouts stärken soll. Ein wichtiger Schritt hin zu einem verantwortungsvollen Klimaschutz und für uns ein Grund, unseren Wissensblog um aktuelle Entwicklungen rund um den SMGW-Rollout 2023 zu ergänzen.
Sie haben noch Fragen zur Photovoltaik Förderung in BW, zur erweiterten Solarpflicht oder möchten mehr über die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft erfahren?