In der Kategorie der Elektrodirektheizungen steht die Infrarotheizung als energieeffizientes Heizsystem ganz oben, da sie fast 99 % des verbrauchten Stroms in Wärme umwandeln kann. Wird die Infrarotheizung bei der Wärmewende im Gebäudesektor zukünftig eine umweltfreundliche Heizoption darstellen? Welche besonderen Vorteile bringen Infrarotheizungen mit sich und wie werden sie im neuen Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) geregelt? Antworten auf diese und weitere Fragen erfahren Sie jetzt in diesem Beitrag.
Wie funktioniert eine Infrarotheizung?
Fest installierte oder flexible Infrarotheizung?
Die Anschaffungskosten einer Infrarotheizung
Wie viel Heizleistung pro Raum benötigt man?
Wie werden Infrarot- und Elektrodirekt-heizungen im GEG 2024 geregelt?
Fazit: Infrarotheizungen als effektive Elektroheizsysteme
Eine Infrarotheizung erzeugt Wärme durch elektromagnetische Strahlung, sogenannte Strahlungswärme. Im Unterschied zu konventionellen Heizsystemen (Konvektionsheizungen) erwärmt eine Infrarotheizung nicht die Raumluft, sondern Oberflächen, Gegenstände und Personen in einem Raum. Diese nehmen die Wärme auf und geben sie später wieder ab, was für eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Raum sorgt.
Weiters tragen Wärmewellenheizungen zu einem gesunden Raumklima bei, da bei der direkten Erwärmung von Objekten und Oberflächen die Raumluft nicht zirkuliert und daher auch kein Staub aufgewirbelt werden kann, was Infrarotheizungen bei Allergikern und Asthmatikern besonders beliebt macht.
Geregelt werden moderne Wärmewellenheizungen mittels Thermostaten, die die Raumtemperaturen überwachen und die Leistung der Heizpaneele automatisch an die Raumtemperaturen anpassen, indem sie den Stromfluss drosseln oder ganz unterbrechen.
Die Vorteile von Infrarot-Heizpaneelen, die fix an Wänden oder Decken montiert werden, liegen sowohl im geringen Platzverbrauch als auch in den vielfältigen Gestaltungs- und Designmöglichkeiten, etwa als Spiegel- oder Glasheizung. Bei der festen Installation können auch größere Paneele platzsparend montiert werden.
Mobile Heizgeräte sind flexibler und überall dort einsetzbar, wo sie gerade gebraucht werden. Sie müssen nur mit einer Steckdose verbunden werden, um einsatzbereit zu sein. In diesem Zusammenhang eignen sich frei positionierbare Heizgeräte besonders als Zusatzheizung für die Übergangszeiten im Frühjahr und Herbst sowie für Räume, die nicht ständig beheizt werden müssen.
Neben den relativ geringen Anschaffungskosten (abhängig von Anzahl, Art und Größe der Paneele) zwischen 300 € bis 1.000 € pro Heizkörper sind es vor allem die laufenden Betriebskosten, die man im Vorfeld beachten sollte. Dabei gilt:
„Je besser ein Gebäude isoliert ist, desto geringer ist der Wärmebedarf und desto mehr sinken die Betriebskosten für eine Infrarotheizung.“
Neben dem Grad der Gebäudedämmung sind auch die Raumgröße sowie die Art der Paneele und der Montage ausschlaggebend, wie hoch die Betriebskosten letztendlich ausfallen werden.
Mit einer einfachen Formel lassen sich die jährlichen Stromkosten schon im Vorhinein eruieren. Zur Errechnung der Kosten haben wir folgende Parameter angenommen:
(Tage/Jahr) x Heizdauer (Stunden pro Tag) x (Leistung in kW) x Strompreis
210 Tage/Jahr x 7 Stunden/Tag x 0,8 kW (800 W:1000) x 0,35 €/kWh = 411,60 €
Abhängig vom Stromtarif und der Heizungsdauer können die laufenden Energiekosten dementsprechend niedriger oder höher ausfallen.
Um die benötigte Heizleistung herauszufinden, wird häufig ein Richtwert zwischen 300 – 900 Watt pro durchschnittlichen Wohnraum angegeben, was der Standardleistung von Infrarotheizungen entspricht.
In Passiv- und Niedrigenergiehäusern geht man von 20 - 25 Watt/m³ benötigter Heizleistung aus. Bei Neubauten in Ziegel- oder Holzmassivbauweise liegt sie in einem Bereich zwischen 25 - 30 Watt/m³. Im Altbau steigt die Wattleistung und liegt je nach Dämmung bei mindestens 30 Watt/m³. Je nach Nutzung der Infrarotheizung und Raumgröße sollte man unabhängig von den Richtwertangaben weitere 200 Watt als Puffer einplanen, um für jeden Heizbedarf gerüstet zu sein.
Die ungefähre Heizlast eines sehr gut gedämmten Einfamilienhauses mit 4 Außenwänden liegt bei 80 Watt / m² oder 100/Watt/m² bei mittlerer Dämmung.
Bei größeren Räumen ist es effizienter, mehrere Infrarot-Paneele mit geringer Wattzahl zu kombinieren: Dadurch können sich die Heizelemente nicht nur gegenseitig ergänzen. Auch der Verbrauch fällt geringer aus, da nicht ein Paneel allein die volle Leistung erbringen muss.
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen laut dem GEG im Neubau nur noch Heizungen installiert werden, die mit mindestens 65 % erneuerbare Energien betrieben werden.
In neue, gut gedämmte Häuser dürfen Infrarot- und Stromdirektheizungen weiterhin installiert werden, wenn der Gebäudewärmeschutz dem Effizienzhaus-Standard EH 40 entspricht.
Sollen Wärmewellenheizungen in bestehende Gebäude eingebracht werden, gelten bei Ein- und Zweifamilienhäusern keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz. Das gilt neben Infrarotheizungen auch für Nachtspeicheröfen und Elektrokonvektoren, die in Bestandsgebäuden ausgetauscht werden müssen.
Obwohl Elektroheizungen noch immer ein eher negativer Ruf vorauseilt, können sie zum Gelingen der Wärmewende im Gebäudesektor beitragen. Vor allem wenn der benötigte Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Da Infrarotheizungen ähnlich wie Sonnenstrahlen Oberflächen und Objekte in einem Raum direkt erwärmen, sorgen sie für eine gleichmäßige Wärmeverteilung und ein gesundes Raumklima. In diesem Sinne empfehlen sich eine Infrarotheizung besonders als:
Über die Kosten und Vorteile von zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen sowie speziellen Lösungen wie Fensterfalzlüftungen berichten wir in unserem nächsten Beitrag.
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