Der CO2 Preis für fossile Kraftstoffe und Brennstoffe wie Erdgas und Erdöl wurde deutschlandweit erstmals am 01.01.2021 eingeführt. Damals betrug die CO2 Abgabe 25 Euro pro emittierter Tonne Kohlenstoffdioxid (CO2).
Da im Jahre 2023 die CO2 Steuer nicht wie geplant angehoben wurde, lag die CO2 Abgabe 2024 noch bei 45 Euro. Doch das wird sich im Jahr 2025 sowie in den Folgejahren ändern, sodass das Heizen mit klimaschädlichem Gas und Öl empfindlich teurer wird.
Wie die CO2 Preisentwicklung konkret aussieht und mit welchen Kosten Betreiber von fossilen Heizungsanlagen in den nächsten zwei Jahren rechnen müssen, erfahren Sie jetzt in diesem Beitrag.
Inhalt:
CO2 Steuer 2025: Mit welchen Kosten müssen Heizungsbetreiber genau rechnen?
So teuer wird Heizen mit Öl 2025 im Einfamilienhaus
So teuer wird Heizen mit Gas 2025 im Einfamilienhaus
Mögliche CO2-Preisentwicklung für Öl und Gas ab 2027
Die CO2-Bepreisung für Vermieter und Mieter
Wofür wird die CO2 Steuer noch verwendet?
Der weitverbreitete Begriff "CO2-Steuer" ist sachlich nicht ganz richtig, da es sich nicht um eine echte Steuer handelt. Die offizielle und korrekte Bezeichnung lautet daher "CO2-Preis". Die Höhe des CO2 Preises wurde von der Bundesregierung festgelegt und soll klimafreundliche Anreize zur Reduzierung des Kohlenstoffdioxid-Ausstoßes unter anderem beim Heizen und Heizungstausch sowie beim Ergreifen von sonstigen Effizienzmaßnahmen (BEG EM) setzen.
Neben den fossilen Brennstoffen Heizöl, Erdgas, Flüssiggas und Kohle, wird die CO2 Steuer auch für die Kraftstoffe Benzin, Flugbenzin und Diesel sowie für Fernwärme (sofern sie nicht aus nachhaltigen Quellen stammt) und Abfälle in Heizkraftwerken & Müllverbrennungsanlagen erhoben.
Hackschnitzel, Holzpellets und Wärmepumpen sind von der CO2 Steuer ausgenommen. Heizungsbetreiber, die mit Gas oder Öl heizen, müssen in den nächsten Jahren mit steigenden Heizkosten bzw. Brennstoffkosten rechnen.
Händler oder „In-Verkehr-Bringer“ fossiler Heizmaterialien wie Kohle, Öl und Erdgas müssen den CO2 Preis an den Staat abführen. Die Mehrkosten geben sie allerdings an ihre Kunden weiter, die dadurch höhere Preise für dies Energieträger entrichten müssen.
Gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) müssen Händler fossiler Energieträger seit dem 01. Januar 2021 Emissionszertifikate für den Treibhausgas-Ausstoß ihrer Produkte erwerben. Für diese Emissionsberechtigungen sind ab 2025 pro Zertifikat 55 Euro zu bezahlen. Für das Jahr 2026 ist dafür ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro vorgesehen. Ein Teil der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel wird zur Senkung der EEG-Umlage eingesetzt, was zu wiederum zu einer Senkung des Strompreises führt.
Dass die CO2 Abgabe in den nächsten Jahren schrittweise ansteigen wird, ist schon seit längerer Zeit bekannt. Der CO2 Preis steigt wie erwähnt am 01. Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß.
Die tatsächliche Höhe der Mehrkosten beim Heizen mit Gas, Kohle oder Öl wird dabei maßgeblich vom CO2-Ausstoß des verwendeten Brennstoffs bestimmt. Wie sich die CO2-Bepreisung auf die Heizkosten auswirkt, sehen wir uns in den nachfolgenden Beispielen an.
Besonders bei Heizöl, das vergleichsweise viele Treibhausgase freisetzt, können die Kosten deutlich spürbar sein: Öl stößt mit rund 266 Gramm CO2 pro Kilowattstunde (kWh) mehr Treibhausgas aus als vergleichsweise Erdgas (201 g CO2/kWh).
Bei Umrechnen der Wärmeenergie von einem Liter Heizöl in Kilowattstunden gilt der Faktor 10 (1 Liter Heizöl = 10 kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 2.000 Liter Heizöl oder 20.000 kWh in einem wenig sanierten Einfamilienhaus ergeben sich 5,32 Tonnen Kohlenstoffdioxidemissionen:
20.000 kWh × 266 g CO2/kWh : 1.000.000 = 5,32 Tonnen CO2/Jahr
Ein CO2-Ausstoß von 5,32 Tonnen beim Heizen mit Öl führt 2025 in einem unzureichend sanierten Einfamilienhaus zu Mehrkosten von rund 348 Euro (CO2 Preis 55 Euro/t + 19% MwSt. x 5,32 t/J = 348,19 €/J).
Art des EFH |
Verbrauch / |
Mehrkosten CO2 Preis 2024 | Mehrkosten CO2 Preis 2025 | Mehrkosten CO2 Preis 2026 |
KfW 70 Effizienzhaus | 650 l | 93 € | 113 € | 113 – 134 |
Schlecht saniertes EFH | 2.000 l | 285 € | 348 € | 347 – 412 € |
Eine Gasheizung stößt pro Kilowattstunde circa 201 Gramm Kohlendioxid aus. Bei einem angenommenen Verbrauch von 20.000 kWh Erdgas in einem schlecht sanierten Einfamilienhaus ergibt sich ein CO2-Ausstoß von rund 4,02 Tonnen (20.000 kWh x 201 g pro kWh : 1.000.000).
Eine Gasheizung in einem schlecht sanierten Einfamilienhaus verursacht 2025 Mehrkosten von rund 263 Euro (CO2 Preis 55 Euro/t + 19% MwSt. x 4,02 t/J = 263,11 €/J).
Art des EFH | Verbrauch / Jahr |
Mehrkosten CO2 Preis 2024 | Mehrkosten CO2 Preis 2025 | Mehrkosten CO2 Preis 2026 |
KfW 70 Effizienzhaus | 6.500 kWh | 70 € | 85 € | 85 – 101 € |
Schlecht saniertes EFH | 20.000 kWh | 215 € | 263 € | 263 – 311 |
Ab dem Jahr 2027 wird der Handel mit CO2-Emissionszertifikaten auf europäischer Ebene auch für den Wärme- und Verkehrssektor eingeführt. Der CO2-Preis wird dann nicht mehr fest vorgegeben sein, sondern sich frei am europäischen Markt entwickeln. Da die verfügbaren Emissionszertifikate Jahr für Jahr reduziert werden, ist mit einem kontinuierlichen Anstieg der CO2-Preise zu rechnen. Dies wird sich entsprechend auf die Kosten für Heizöl und Erdgas auswirken.
Basierend auf einen typischen 3-Personen-Haushalt ergeben sich folgende jährliche CO2-Kosten bei verschiedenen CO2-Preisszenarien, beginnend bei einem Niedrigpreisszenario von 100 Euro CO2-Preis:
Mehrkosten bei einer Erdgasheizung (Jahresverbrauch 18.000 kWh):
• 100 €/t CO2: 360 € pro Jahr
• 200 €/t CO2: 720 € pro Jahr
• 300 €/t CO2: 1.080 € pro Jahr
Bei Ölheizung (Jahresverbrauch 1.800 Liter):
• 100 €/t CO2: 576 € pro Jahr
• 200 €/t CO2: 1.152 € pro Jahr
• 300 €/t CO2: 1.728 € pro Jahr*)
Diese Berechnung zeigt, dass Heizöl bei gleichem CO2-Preis zu deutlich höheren CO2-Kosten führt als Erdgas. Bei einem CO2-Preis von 100 € pro Tonne verteuert sich ein Kubikmeter Gas um etwa 20 Cent (ca. 2 Cent pro Kilowattstunde) und ein Liter Heizöl um etwa 32 Cent (ca. 3,2 Cent pro Kilowattstunde).
Der steigende CO2-Preis macht fossile Heizungen zunehmend teurer. Dadurch werden Heizungen mit erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen sowie der Austausch alter fossiler Heizanlagen finanziell immer wirtschaftlicher.
(* Quelle: Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung)
Hier gilt seit Januar 2023 das 10-stufige Modell der Kostenverteilung gemäß dem neuen Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG). Da Mieter in der Regel keinen Einfluss auf die Heizanlage oder energetische Sanierung haben, soll die Kostenaufteilung Anreize für Vermieter für eine Sanierung schaffen und gleichzeitig Mieter zum verantwortungsvollen Heizen motivieren.
Je höher der CO2-Ausstoß ist, desto größer ist der Vermieteranteil an der CO2 Abgabe. Bei einem sehr hohem Kohlenstoffdioxidausstoß von >52 kg/m²/Jahr werden 95 % der CO2-Kosten vom Vermieter getragen. Bei sehr niedrigem CO2-Ausstoß (<12 kg/m²/Jahr) hingegen tragen Mieter 100% der Kosten.
Neben der bereits angeführten Senkung der EEG-Umlage, fließen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung direkt in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung und werden für verschiedene Zwecke für die Energiewende und den Klimaschutz verwendet, um den Übergang zu einer klimafreundlicheren Gesellschaft unterstützen.
Dabei profitieren auch private Haushalte beispielsweise durch Förderprogramme für den Austausch alter Heizungsanlagen oder bei der energetischen Sanierungen von Gebäuden.
Sie haben noch Fragen zur CO2-Bepreisung? Auch wenn Sie mehr über die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft erfahren möchten, freuen wir uns, Ihnen weiterhelfen zu können.