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BAFA Förderungen für Luft-Luft Wärmepumpen wieder möglich

Wärmepumpe

Im Februar 2023 wurden die Luft-Luft-Wärmepumpen vorübergehend von der Liste förderfähiger Wärmepumpen genommen. Die Förderung ist wieder möglich.

Luft-Luft-Wärmepumpen haben mit ihren hohen Jahresarbeitszahlen zwischen 4 und 5 einen Platz als energieeffiziente Heizgeräte, sowohl für Neubauten als auch im Bestand. Die Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen nach der Richtlinie für die "Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen" (BEG EM) vom 9. Dezember 2022 sind förderfähig.

Im Februar diesen Jahres kam es zu Unklarheiten, wegen den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle. So wurden die Geräte vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen. Nach Abstimmung zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) wird nun als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft-Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie der Status-Report 60 / Version 2 "Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG" rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert.

Damit können diese Geräte wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen und nach der BEG EM gefördert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Prozess der Listung aufgrund der neuen Anforderungen einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

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