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Neubauförderung ab 01.03.2023

Neubau
Am Mittwoch, 25.01.2023 hat das Bundesbauministerium (BMWSB) das zukünftige Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" vorgestellt, welches ab dem 01.03.2023 als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft treten soll.

Das Wichtigste in Kürze:

  • bisherige Neubauförderung läuft Ende Februar 2023 aus
  • anschließend folgt ausschließliche Förderung von Neubauten mit dem energetischen Standard Effizienzhaus 40 i. S. d. neuen Förderrichtlinie
  • Bonusregelungen für lebenszyklusbilanzierte Gebäude
  • Förderung über zinsverbilligte Kredite
  • alleinige Zuständigkeit des BMWSB, Wirtschaftsministerium verantwortet dafür die Sanierungsförderung.
Bitte beachten Sie, dass entsprechende KfW-Merkblätter mit Ausführungen über die technischen Mindestanforderungen (TMA) noch nicht vollständig verfügbar sind.

 

Neubau
Die neue Förderrichtlinie finden Sie hier.
Förderrichtlinie herunterladen
Hier können Sie die Pressemitteilung vom 25.1.2023 einsehen.
Zur Pressemitteilung