Das neue „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (kurz Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz GEIG)“ verpflichtet, in zu errichtenden Gebäuden sowie bei größeren Renovierungen eine Mindest-Leitungsinfrastruktur vorzusehen. Diese umfasst eine geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen. Auch ist der erforderliche Raum für den Zählerplatz und die erforderlichen Schutzelemente vorzusehen.
Hier das Gesetz im Wortlaut im Bundesgesetzblatt.