Der Entwurf befindet sich aktuell in einer Verbändeanhörung. Das Papier sieht vor, dass Eigentümer von Gebäuden mit Erdgas-Heizungen verpflichtet werden sollen, einen effizienten Betrieb ihrer Heizung sicherzustellen. Das soll in zwei Schritten erfolgen. Schritt 1 ist die die Überprüfung der Heizungsanlage. Ziel ist es dabei festzustellen, ob an der Heizung
vorzunehmen und ob
Das Ergebnis der Prüfung soll dokumentiert werden. Besteht Verbesserungsbedarf, folgt mit Schritt 2, die Umsetzung oder Optimierung.
Anforderungen an die Optimierung
Nach dem Willen des Verordnungsgebers umfasst die Optimierung einer Gasheizung
Schwerpunkte sind der hydraulische Abgleich und der Pumpentausch. Hier sieht der Verordnungsentwurf die folgenden Eckpunkte vor.
Hydraulischer Abgleich
Grundsätzlich ist ein hydraulischer Abgleich zu empfehlen. Für die folgenden Gebäude soll eine Verpflichtung mit Frist gelten:
Für die Berechnung ist das Verfahren B gemäß der ZVSHK-VdZ-VDMA-Fachregel "Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ vorgesehen.
Pumpentausch
Betroffene Pumpen in Gasheizungen sind bis zum 15.09.2024 auszutauschen. Darunter fallen neben allen Trockenläufer-Umwälzpumpen auch alle Nassläufer-Umwälzpumpen, Trinkwarmwasser-Zirkulationspumpen, die nicht in einem Wärmeerzeuger integriert sind. Außerdem sind technische Mindestanforderungen von den verbauten Pumpen einzuhalten.
Über den Beschluss dieser Verordnung, werden wir Sie informieren.